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Service  26.07.2023 (Archiv)

Strafen aus dem Urlaub

Wenn es in den Urlaub geht, dann nutzen die meisten für die Reise das Auto. Wer dabei ins Ausland fährt, der sollte sich am besten schon vor der Abreise über die dortigen Verkehrsregeln informieren, die von den hiesigen abweichen können.

Zudem werden Verkehrsverstöße in europäischen Nachbarländern vielfach mit deutlich höheren Strafzahlungen geahndet werden als hierzulande, mahnt das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern der HUK-Coburg.

Es gibt sicher schönere Reiseerinnerungen als Strafzettel aus dem Urlaubsland wie etwa für falsches Parken oder zu schnelles Fahren. So werden beim Überschreiten der jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h in Deutschland aktuell bis zu 70 Euro Bußgeld fällig. In Italien dagegen bekommen Autofahrer für dieses Delikt mindestens 175 Euro in Rechnung gestellt, in Norwegen sogar mindestens 585 Euro, wie der ADAC berichtet.

Gerade die Parkregeln in einigen EU-Ländern sind für deutsche Autofahrer gewöhnungsbedürftig, weil die dortigen Beschilderungen bzw. Fahrbahnmarkierungen anders sind. In Frankreich beispielsweise weist eine durchgezogene und gestrichelte weiße Linie gebührenpflichtige Parkplätze aus, während blaue Linien kostenloses Parken mit Parkscheibe signalisieren. Genau umgekehrt sind die Regeln in Spanien oder Italien: Dort bedeuten weiße Bodenmarkierungen kostenloses Parken. Die blauen Linien wiederum kennzeichnen kostenpflichtige Stellflächen. Da droht allein schon aus Unwissenheit schnell ein Knöllchen. Und Italienurlauber sollten wissen, dass dort Falschparker außerhalb der vorgeschriebenen Parkzeit mit bis zu 335 Euro Strafe belangt werden können.

Wenn das Bußgeld nicht gleich vor Ort fällig wird, können Urlauber mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ein Brief mit einer entsprechenden Forderung nach einiger Zeit daheim im Briefkasten steckt. Wer die Zahlungsaufforderung missachtet, muss damit rechnen, dass die Forderung auch in Deutschland eingefordert wird: Nach dem sogenannten EU-Vollstreckungsübereinkommen können nämlich Strafen ab 70 Euro EU-weit vollstreckt werden. Dabei addieren sich dann zu dem ursprünglichen Bußgeld die anfallenden Verwaltungskosten hinzu. Wird der Strafzettel weiterhin nicht beachtet, müssen Autofahrer bei einer erneuten Einreise in das betreffende Land befürchten, dass die Geldbuße dort von Ihnen eingefordert wird. Dies kann etwa im Rahmen einer Verkehrskontrolle geschehen.

Die rechtliche Grundlage dafür bietet der Rahmenbeschluss über Geldsanktionen (RBGeld), der alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umfasst. Dieser ermöglicht, dass man einen Strafzettel aus dem Ausland bezahlen muss, damit die jeweiligen ausländischen Behörden nicht um die Strafzahlung für einen Verkehrsverstoß gebracht werden.

Nicht selten ist es unkomplizierter das Knöllchen gleich vor Ort zu bezahlen, selbst wenn man sich ungerecht behandelt fühlt und meint, als Tourist „Wegelagerern“ in die Hände gefallen zu sein. Wer einen Strafzettel im Ausland sofort begleichen möchte, kann dabei zudem davon profitieren, dass einige Länder den Betroffenen in diesem Fall entgegenkommen: So gibt es etwa in Italien einen Rabatt von 30 Prozent, wenn man das Bußgeld innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt des Bescheides begleicht. Die spanischen Behörden gewähren sogar 50 Prozent Nachlass bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen. Und wer einen Strafzettel aus Griechenland innerhalb von zehn Tagen überweist, bekommt auch dort die Hälfte nachgelassen.

ampnet/red

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#Strafen #Urlaub #Europa



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