07.06.2001 (Archiv)
Drogen am Steuer
Der erste ministerielle Entwurf zur 21. StVO-Novelle wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bereits im März ausgesendet. Dazu gab es bereits zahlreiche Einwände medizinischer Natur, bis hin zu verfassungsrechtlichen Bedenken.Aus Sicht des ARBÖ sind etliche Korrekturen durchzuführen, bevor es zu einer parlamentarischen Beratung kommt.
Für den ARBÖ war dies Grund genug, gemeinsam mit dem Fonds Soziales Wien eine öffentliche Diskussion zum Thema 'Verkehrssicherheit und Gesundheitspolitik' zu führen. Das Symposium 'Drogen und Medikamente im Straßenverkehr' fand am 11. Mai 2001 statt.
ARBÖ-Generalsekretär Dr. Rudolf Hellar: 'Es nützt dem Staatsbürger wenig, wenn ein nicht öffentliches Stellungnahmeverfahren zu Ergebnissen führt, die dann in rascher Abfolge im Parlament beraten und beschlossen werden. Es nützt dem Staatsbürger insbesondere dann nicht, wenn es sich um heikle verfassungsrechtliche Fragen handelt, die nicht ausdiskutiert werden.'
Der ARBÖ tritt jedenfalls dagegen auf, dass
- zwangsweise Blut- oder Harnproben für wissenschaftliche Tests erfolgen
- ein Verwaltungsverfahren zum Ergebnis einer Strafverfolgung im gerichtlichen Strafverfahren wird
- niemand kann zu einer Blutabnahme oder Harnprobe gezwungen werden, wenn der Amtsarzt eine Beeinträchtigung feststellt.
Eine Regierungsvorlage wurde im Ministerrat beschlossen und unterliegt nun den Parlamentariern. Nach wie vor gibt es nach Meinung des ARBÖ zahlreiche offene Fragen, die jetzt den parlamentarischen Beratungen unterliegen. Wer Medikamente über ärztliche Verschreibung einnimmt, die Suchtmittel nach der derzeitigen Gesetzeslage beinhalten (Hustentropfen mit Codein bis hin zu Beruhigungsmitteln) darf nicht belangt werden.
'Bei allen neuen gesetzlichen Vorschriften sind die verfassungsrechtlichen Grundsätze zu beachten, ebenso Bestimmungen der Menschenrechtskonvention und das in Österreich geltende Verbot der Selbstbezichtigung. Wesentlich erscheint in allen Fällen die Art und Weise, wie die Fahruntauglichkeit festgestellt wird. Daher bedarf es auch einer qualitativen Schulung der Amtsärzte und insbesondere von Polizei- und Gendarmeriebeamten, um wirksam für die Verkehrssicherheit tätig sein zu können', betont ARBÖ-Generalsekretär Dr. Rudolf Hellar.
Vorhaben der Gesetzgebung scheibchenweise eine Novelle um die andere in Gang zu setzen und einfach zuzuwarten, hält der ARBÖ für nicht zielführend. Eine Lösung im Sinne der Verkehrssicherheit ist erforderlich. Eine längere Diskussion dazu kann hilfreich sein. Schnellschüsse in der Gesetzgebung haben gezeigt, dass sie erstens einer starken Diskussion unterliegen und auch nicht hilfreich sind.
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