Aktuell 28.01.2021 (Archiv)
Neuerungen für Autofahrer 2021
Mit dem beginnenden Jahr stellt sich wieder einmal die Frage dessen, was Autofahrer an Neuerungen vorgesetzt bekommen. Das gilt trotz Lockdown.Es wird teurer, Autofahrer werden weiter gemolken denn je zuvor und benachteiligt auch noch, wo es geht. Die gleiche Leier, die man jährlich vorbeten kann. Konkret sind es folgende Dinge, die auf Autofahrer 2021 neu zukommen.
Der CO2-Grenzwert für die NoVA wurde herabgesetzt, die Kosten für jene, die drüber liegen, damit empfindlich gesteigert, wie der ARBÖ in der nachfolgenden Formel zusammengestellt hat.
Berechnung der NoVA 2021
Ab 1.1.2021 wird der Basis-Wert 112 vom CO2-Ausstoß für die Verrechnung abgezogen. Es gilt die Formel:
(CO2-Ausstoß – 112) : 5 = Steuersatz in Prozent
Der Steuerbetrag ist jedenfalls um einen Abzugsposten von 350 Euro zu kürzen.
Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 275 g/km, erhöht sich die Steuer für den, die Grenze von 275 g/km übersteigenden, CO2-Ausstoß um 40 Euro je Gramm CO2/km.
Ab Juli werden zusätzlich noch die Höchstsätze von 32% auf 50% angehoben. Der Malusgrenzwert sinkt auf 200 g/km, der Malus selbst steigt dafür auf 50 Euro. Es gilt das Datum des Kaufvertrages. Zusätzlich werden dann auch leichte Nutzfahrzeute mit NoVA belegt, die Formel lautet hier dann:
(CO2-Ausstoß – 165) : 5 = Steuersatz in Prozent
Für NFZ gilt ein Malus-Wert von 253g/km, der Malusbetrag ist ebenfalls 50 Euro.
Neben der NoVA gibt es ja noch die motorbezogene Versicherungssteuer. Erstere wird einmal bei Neukauf fällig, zweitere jährlich über die Versicherung des Autos. Auch da gibt es eine neue Formel seit dem Winter.
Motorbezogene Versicherungssteuer 2021
(kW-64)x0,72 + (CO2-Ausstoß-112)x0,72 = monatliche Steuer in Euro
Ab 1. Jänner 2021 wird der CO2-Grenzwert, bis zu diesem der verminderte Sachbezugswert von 1,5 Prozent gilt, von 141 auf 138 Gramm CO-Ausstoß pro Kilometer reduziert. Der maximale Berechnungsbetrag beträgt in diesem Fall 720 Euro. Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 138 g/km gelten weiterhin 2 Prozent (maximal 960 Euro) als Berechnungsgrundlage.
Der Neuwagenkauf wird künftig sukzessive teurer – und das nicht nur bei großen SUVs und Sportwagen. Denn die im Nationalrat beschlossene Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) betrifft auch Kleinwagen und Vans für Familien. 'Über kurz oder lang wird sich die NoVA-Erhöhung außerdem auch beim Gebrauchtwagenkauf bemerkbar machen – wer mehr für ein neues Auto zahlt, wird beim Wiederverkauf mehr haben wollen', stellt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober klar. Und weil künftig auch für Klein-Lkw NoVA anfällt, ist zu erwarten, dass diese Kosten von vielen Betrieben an die Kunden weiterverrechnet werden. Eine zusätzliche Belastung, die weite Teile der Bevölkerung – und nicht nur Autofahrer – treffen wird.
Dass die Autobahnvignette teurer wurde haben wir (Links unterhalb) bereits berichtet und führen die neuen Preise hier nicht erneut an - einfach durchklicken. Neu ist auch das rote Kennzeichen für den Fahrrad-Heckträger, der das Ummontieren der Nummerntafel erspart. Die roten Tafeln brauchen nun aber auch den blauen Streifen mit dem 'A'.
Wer ab 2021 mit Laserblockern und Radarwarnern erwischt wird, muss nicht nur Strafe zahlen. Auch das Gerät selbst kann eingezogen werden.
Förderung Elektroautos 2021 in Österreich
Wie der ÖAMTC meldet, werden die Förderungen für betriebliche Elektroautos deutlich reduziert. Die Förderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine reduziert sich ab dem kommenden Jahr von derzeit noch 5.000 Euro auf 4.000 Euro bei reinen Batterie-Elektrofahrzeugen und von 2.500 Euro auf 2.000 Euro pro Fahrzeug bei Plug-in-Hybriden. Private können hingegen gefördert auch teurere Elekroautos kaufen: Die Brutto-Anschaffungspreisgrenze wird bei Privatpersonen von derzeit max. 50.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben.
Neuerungen bringt das Jahr 2021 auch im technischen Bereich, z. B. bei den Gurtwarnern. 'Seit 2014 ist ein Warnsystem für nicht angelegte Sicherheitsgurte für den Fahrersitz verpflichtend vorgeschrieben. Zukünftig muss es an allen Vorder- und Rücksitzen der Klassen M1 und N1 und allen Vordersitzen aller anderen Klassen verpflichtend eingebaut werden', erklärt Friedrich Eppel, stv. Leiter der ÖAMTC-Technik.
Mehr Quersubventionierung vom Auto zum Fahrrad wurde auch beschlossen: Die Pendlerpauschale wird auch für Dienstfahrräder gewährt. Ausserdem sind Tickets für öffentliche Verkehrsmittel kein Sachbezug mehr und damit im Steuervorteil.
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