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Aktuell  11.12.2019 (Archiv)

Neu für Autofahrer 2020

2020 ändert sich für Autofahrer wieder jede Menge - und so manche Kosten werden wieder teurer. Hier ist eine Übersicht, was beim Auto 2020 neu ist.

Der Arbö hat zusammengestellt, was im nächsten Jahr für Autofahrer zu beachten ist. Hier sind die wichtigsten Änderungen rund um das Auto, die uns 2020 erwarten:

NoVA ab 2020

Ab 1. Jänner wird die Normverbrauchsabgabe durch eine neue Formel ermittelt. Grundlage für die Berechnung ist künftig das WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure), wodurch Verbrauch und CO2-Ausstoß realitätsnäher, aber auch höher, als beim bisherigen NWFZ-Zyklus ausfallen. Dies hätte einen Anstieg der NoVA bedeutet. Um eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der Autofahrer zu vermeiden, wurde die NoVA-Berechnung auf neue Beine gestellt: Vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs werden künftig 115 abgezogen, das Ergebnis wird durch 5 geteilt, was den Steuersatz in Prozent ergibt. Die Neuberechnung gilt für alle Autos bis 3,5 Tonnen höchst zulässigem Gesamtgewicht, die nach dem 31.12. erstmals zum Verkehr zugelassen werden. Der neue Steuersatz in Prozent ergibt sich aus (CO2 g/km-115):5, für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 275 g/km sind zusätzlich 40 Euro pro Gramm zu bezahlen. Die so errechnete Steuer ist ab 1.1.2020 um den Abzugsposten von 350 Euro zu reduzieren.

Motorbezogene Versicherungssteuer 2020 teurer

Auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer kommt es bei Erstzulassungen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ab 1.10.2020 zu einer Änderung der Berechnungsmethode. Zusätzlich zur Motorleistung wird künftig auch der CO2-Ausstoß herangezogen, wodurch Autokäufer zum Umstieg auf verbrauchsärmere Fahrzeuge motiviert werden sollen.

Berechnung des Sachbezugs bei Firmenwagen

Für privat genutzte Dienstwägen ändern sich aufgrund der Umstellung auf den WLTP-Testzyklus auch die CO2-Grenzen: Ab 1.4.2020 ist bis zu einem CO2-Ausstoß von 141 Gramm pro Kilometer 1,5 % des Anschaffungswertes fällig. Fahrzeuge mit einem höheren CO2-Ausstoß werden mit 2 Prozent des Anschaffungspreises besteuert. Weiterhin sachbezugsbefreit sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.

Angaben zum Verbrauch

Autoimporteure und -händler sind verpflichtet, für alle Fahrzeugmodelle auf Werbe- und Verkaufsunterlagen die Kraftstoffart, den CO2-Ausstoß und Verbrauch des Fahrzeugs, gemessen nach dem WLTP-Messzyklus, anzugeben. Der offizielle Verbrauch ist in Litern je 100 Kilometer, in Kilogramm je 100 Kilometer (bei Gasfahrzeugen) und in Kilowattstunde je 100 Kilometer (bei Stromfahrzeugen) anzugeben.

Unterhalb sind weitere Neuheiten für Autofahrer im kommenden Jahr verlinkt. Die neue Vignette für die Autobahn in Österreich etwa oder die Kurzparkzonen in Wien sind auch 2020 wieder ein Thema.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#2020 #Änderungen #NoVA #Versicherung #Steuer



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