18.08.2000 (Archiv)
Schneller zum Geld bei Unfall in EU
Autofahrer sollen künftig nach einem Unfall im europäischen Ausland rascher zu ihrem Schadenersatz kommen, berichtet der ÖAMTC. Dies hat das Europäische Parlament mit der '4. Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung' beschlossen.
Rund 500.000 Mal pro Jahr sind EU-Bürger außerhalb ihres Heimatlandes in einen Verkehrsunfall verwickelt. ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka: 'Jahrelange Rechtsstreitigkeiten mit ausländischen Versicherungen waren keine Seltenheit, nach Abzug aller Spesen ist unterm Strich oft so gut wie nichts übrig geblieben. Mit der neuen EU-Richtlinie sollen Unfallopfer rasch und effizient zu ihrem Schadenersatz kommen.'
Und so funktioniert die Schadensabwicklung nach dem Inkrafttreten der neuen EU-Regelung:
Schadensregulierungsbeauftragte der Versicherungen in allen EU-Staaten übernehmen die Abwicklung des Schadensfalles im Heimatstaat des Unfallopfers. Damit ersparen sich die Geschädigten mühevolle Korrespondenz mit ausländischen Stellen. Die Entschädigung erfolgt allerdings wie bisher nach dem Schadenersatzrecht des Unfalllandes, also z.B. ohne Wertminderung oder Schmerzengeld.
Auskunftsstellen erteilen den Geschädigten alle nötigen
Informationen über die gegnerische Versicherung, den Unfallgegner und den zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten.
Entschädigungsstellen springen ein, wenn die gegnerische Versicherung keinen Vertreter im Inland hat oder Anträge nicht fristgerecht bearbeitet (In Österreich wird voraussichtlich der Versicherungsverband als Auskunfts- und Entschädigungsstelle fungieren).
Raschere Durchsetzung der Ansprüche: Jeder Mitgliedsstaat kontrolliert die Versicherer auf ordnungsgemäße und vor allem fristgerechte Bearbeitung der Versicherungsfälle. Bei 'Verschleppung' sind Sanktionen wie beispielsweise Bußgelder vorgesehen.
'Dem ÖAMTC und seinen europäischen Schwesterclubs ist es in letzter Minute gelungen, diese 'Richtlinie für Unfälle zwischen EU-Bürgern' auch auf eine Vielzahl weiterer Nicht-EU-Staaten wie beispielsweise Ungarn, die Schweiz oder etwa Polen auszudehnen', erklärt Zelenka. 'Sollte also ein Österreicher in einen Unfall mit einem Italiener im Nicht-EU-Land Ungarn verwickelt sein, gilt dieser Schutz ebenso.' Einziger Wermutstropfen: Auf 'schneller Cash nach dem Crash' heißt es noch zwei Jahre warten, denn erst dann wird diese Richtlinie in der Praxis wirksam werden. Bis dahin rät der ÖAMTC allen Autofahrern, vor einer Auslandsreise zur besseren Absicherung eine kurzfristige Urlaubs-Kasko-Versicherung abzuschließen.
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