Service 07.05.2008 (Archiv)
Italien: Hohe Strafen
Alkohol am Steuer bringt Sie direkt ins Gefängnis, wenn der Motor im Stand lauft kostet das 400 Euro und knapp 1500 Euro kann eine Geschwindigkeitsübertretung kosten. In Italien sollten ausländische Lenker vorsichtig fahren!Der ARBÖ warnt, dass in Italien sehr strenge Regeln für ausländische Fahrzeuge gelten. Italien hat seine Strafen für Verkehrsdelikte seit dem letzten Sommer saftig erhöht. 'Es gibt drakonische Geldstrafen bei Verstößen gegen
Tempolimits, Gefängnisstrafen für Alkohollenker und Beschlagnahme des
Fahrzeugs nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss', zählt Gerald Hufnagel
vom ARBÖ-Rechtsreferat auf. Ausserdem gibt es Einschränkungen für
Führerscheinneulinge und man zahlt bis zu 400 Euro, wenn man den Motor am
laufenden Stand wegen der Klimaanlage laufen lässt.
'Von diesen rigorosen Bestimmungen sind auch ausländische Fahrer in
Italien betroffen', warnt Hufnagel und rät, sich an die strengen
Vorschriften zu halten - aus Sicherheitsgründen, aber auch, weil nun
innerhalb Europas die grenzüberschreitende Strafverfolgung möglich ist. Auf
alle Fälle ist daher eine Rechtschutzversicherung anzuraten, weil man damit
bei allfälligen Verfahren die kostspieligen Verfahrenskosten bezahlt
bekommt.
Wer die
vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um 40 bis 60 km/h übertrifft, zahlt
370 bis 1.458 Euro. Hinzu kommt der Entzug des Führerscheins von ein bis
drei Monate. Hufnagel: 'Auch Ausländern wird der Führerschein von der
italienischen Polizei entzogen. Das Dokument wird anschließend nach
Österreich geschickt, wo man wieder fahren darf'.
In Italien selber darf
man während dieser drei bis sechs Monate aber nicht fahren. Wer das
Tempolimit gleich um 60 km/h überschreitet, zahlt zwischen 500 und 2.000
Euro. Der Führerschein wird ein halbes bis ganzes Jahr entzogen.
Wer ohne Freisprechanlage beim Telefonieren mit dem Handy
erwischt wird, zahlt 148 bis 594 Euro (bisher 70 bis 285). Wer sich
innerhalb von zwei Jahren mit diesem Delikt zweimal erwischen lässt,
verliert für ein bis drei Monate den Führerschein.
Wer hinter dem Steuer mit einem Alkoholisierungsgrad zwischen
0,5 und 0,8 g/l aufgehalten wird, zahlt 500 bis 2.000 Euro. Darüber hinaus
wird der Führerschein drei bis sechs Monate entzogen. Liegt die
Alkoholisierung zwischen 0,8 und 1,5 g/l sind es 800 bis 3.200 Euro und
Gefängnisstrafen bis zu drei Monaten. Der Führerschein ist 6 bis 12 Monate
futsch. Wer über 1,5 g/l intus hat, muss 1.500 bis 6.000 Euro Strafe zahlen
und bis zu einem halben Jahr einsitzen. Der Führerschein ist für ein bis
zwei Jahre weg.
Kommt es infolge von Alkoholisierung zu einem Unfall, werden die hier aufgezählten Geldstrafen verdoppelt und der PKW wird 90
Tage lang beschlagnahmt. Wer Behörden gegenüber den Alkoholtest verweigert,
muss mit Geldstrafen zwischen 2.500 und 10.000 Euro rechnen.
Geldstrafen zwischen 200 bis 400 Euro riskiert, wer bei abgestellten
Fahrzeug den Motor laufen lässt, um die Klimaanlage im Fahrzeug in Betrieb
zu halten. 'Diese Bestimmung ist völlig neu', so Hufnagel.
Einschränkungen gibt es in Italien auch für Führerscheinneulinge: In den
ersten drei Jahren darf ein B-Führerschieninhaber auf der Autobahn maximal
100 km/h fahren. Fahren dürfen sie außerdem nur mit einem Auto, das weniger
als 50 kw Leistung aufweist.
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