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21.10.1999 (Archiv)

Notfall und kein Parkplatz?

Das Strafmandat kann eine Frau verhindern, weil sie nachweisen konnte, daß das Kind mit verkehrt gehaltenem Schnuller im Mund in einer gefährlichen Situation war. Da ist dann auch ein illegaler Parkplatz verwendbar.

Eine Horrorvision für alle Eltern, die mit Baby im Auto unterwegs sind: Ein schrilles Schreien während der Fahrt. Es muß etwas ganz Schlimmes passiert sein - aber kein Parkplatz weit und breit.

Ob man in so einer Situation das Auto auch im Halteverbot abstellen darf, damit beschäftigte sich nun der Unabhängige Verwaltungssenat Wien. ÖAMTC-Verkehrsjurist Mag. Fritz Tippel: 'Gesetze darf man nur dann übertreten, wenn eine unmittelbar drohende Gefahr für das Leben, die Freiheit oder das Vermögen nicht anders abgewehrt werden kann. Nur unter diesen Voraussetzungen liegt ein Notstand vor, der zur Straffreiheit führt.'

Im konkreten Anlaßfall war der Schnuller verkehrt im Mund des viermonatigen Säuglings festgesteckt, dokumentiert durch schrilles Angstgeschrei. Die Mutter hatte - obwohl auf der vielbefahrenen Straße Halten und Parken verboten war - das Fahrzeug am Straßenrand gestoppt. Sie setzte sich zu ihrem Sohn nach hinten, befreite ihn aus seiner Zwangslage und blieb einige Minuten bei ihm sitzen, um ihn zu beruhigen. Dann fuhr sie sofort weiter.

Später flatterte eine Strafverfügung ins Haus: Die Lenkerin sollte S 700.- zahlen, weil sie das Halteverbot mißachtet hatte. Sie berief und schilderte die Notsituation, die sie zu dem kurzen Aufenthalt gezwungen hatte. In der ersten Instanz blitzte sie ab. Doch der Unabhängige Verwaltungssenat hob die Bestrafung auf (UVS-03/M/03/1566/98). Die Situation hat von ihr als unmittelbare Bedrohung für das Leben oder zumindest die Gesundheit des Kindes empfunden werden müssen. Man könne von einer Mutter nicht erwarten, anders zu handeln.

'Diese lebensnahe Entscheidung ist sicher kein Freibrief dafür, quängelnde Kinder unter Mißachtung der Verkehrsvorschriften in allen möglichen und unmöglichen Situationen zu beruhigen', stellt ÖAMTC-Jurist Tippel in diesem Zusammenhang klar. Wer sich während der Fahrt ablenken läßt und die Augen und die Aufmerksamkeit vom Straßenverkehr abwendet, setzt sich und seine Passagiere größter Gefahr aus. Um Ablenkung zu vermeiden, sollte man nach einem kurzen kritischen Blick in Ruhe eine Parkmöglichkeit suchen, um das Kind zu beruhigen. Übrigens: Auch Reboard-Sitze für ganz kleine Babys sollte man nicht am Beifahrersitz, sondern nur auf der Rückbank verwenden.

ÖAMTC | www

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