14.11.2006 (Archiv)
Warnen Sie vor Polizei und Radar!
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Autofahrer, welche (ohne andere zu blenden, d.h. nicht lange andauernd) per Lichthupe andere Autofahrer vor Polizei und Radar warnen, dürfen nicht bestraft werden. Ein Freibrief für Warnungen auf der Straße!
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