06.05.1999 (Archiv)
Ausparkrowdies
Der ÖAMTC warnt vor einer neuen Unsitte im Straßenverkehr: Das Ausparken ohne genug Sicht muß mit Vorsicht durchgeführt werden - Gerichtsurteile bestätigen die Strafbarkeit von Rowdytum beim Ausparken.
Der Oberste Gerichtshof hat aktuell bestätigt, daß man beim Ausparken genug Sicht haben muß oder aber vorsichtig fahren, eventuell auch stoppen, muß. Prescht man in den Verkehr wird man zum unberechenbaren Risiko für den Fließverkehr.
Ursache für die Gerichtsverhandlung war ein Unfall mit einem Motorrad - ein Autofahrer hatte am Straßenrand bei wenig Sicht geparkt und wollte losfahren. Weil die Sicht durch Bäume schlecht war, wollte er umso schneller vom Platz weg - was für den herannahenden Motorradfahrer fatal war.
Der Autofahrer klagte nun auf Schadenersatz, weil er den Motorradfahrer nicht sehen konnte und daher auch keine Vorfahrt einräumen konnte. Dem wurde aber nicht stattgegeben - der Autofahrer hätte sich langsam vortasten müssen, um sich entsprechende Sicht verschaffen zu können.
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