Aktuell 07.07.2004 (Archiv)
Mitnahme von Treibstoff Reserve-Kanister
Viele Urlauber sind gerne mit vollen Reservekanistern unterwegs obwohl dies aus Sicherheitsgründen nicht unbedingt von Vorteil ist.Bevor man sich auf die Reise macht sollten unbedingt die unterschiedlichen Zoll-Vorschriften für die Mitnahme von Reservekanistern beachtet werden. Die Einfuhr ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Nach Deutschland dürfen EU-Staatsbürger einen 20 Liter-Kanister einführen, allerdings darf der Treibstoff nicht auf mehrere Kanister aufgeteilt werden.
Die Slowakei erlaubt ebenfalls 20 Liter und die Schweiz und Lichtenstein sogar 25 Liter Treibstoff. Die Mitnahme von Treibstoff ist aber nicht in alle Länder erlaubt, wie u.a. nach Italien, Kroatien und Ungarn. Auch bei der Fahrt mit einer Fähre nach Dänemark, Finnland oder Schweden dürfen keine Reserven transportiert werden. Für Österreich gilt eine Obergrenze von zehn Liter.
Hier eine Übersicht des ARBÖ:
Einfuhr in Reservekanister (Zollrecht)
Belgien 10 Liter erlaubt
Bosnien nicht erlaubt
Bulgarien nicht erlaubt
Dänemark 10 Liter erlaubt*
Deutschland 20 Liter aus EG-Land, 10 Liter aus Drittland erlaubt
Finnland 10 Liter erlaubt*
Frankreich 10 Liter erlaubt
Griechenland nicht erlaubt
Großbritannien nicht erlaubt
Irland nicht erlaubt
Italien nicht erlaubt
Kroatien nicht erlaubt
Luxemburg nicht erlaubt
Lichtenstein 25 Liter erlaubt
Mazedonien 20 Liter erlaubt
Niederlande 10 Liter erlaubt
Norwegen 10 Liter erlaubt
Österreich 10 Liter erlaubt
Polen nicht erlaubt
Portugal 10 Liter erlaubt
Rumänien nicht erlaubt
Schweden 10 Liter erlaubt*
Schweiz 25 Liter erlaubt
Serbien-Montenegro 5 Liter erlaubt
Slowakei 20 Liter erlaubt
Slowenien nicht erlaubt
Spanien 10 Liter erlaubt
Tschechien 10 Liter erlaubt
Türkei 25 Liter erlaubt*
Ungarn nicht erlaubt
* auf Fähre nicht erlaubt!
Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!
Newsticker per eMail oder RSS/Feed!
Forum: Ihre Meinung dazu! Ins Forum dazu posten... |