20.06.2002 (Archiv)
Ferienreise-Verordnung neu
In den nächsten Tagen wird im Bundesgesetzblatt eine neue Ferienreise-Verordnung des Infrastrukturministers Mathias Reichhold veröffentlicht werden.Mit dieser Verordnung soll der Lkw-Verkehr an den Ferienwochenenden stärker als im übrigen Jahr eingedämmt werden, um die Stauhäufigkeit und das Unfallrisiko zu senken. 'Wir gehen davon aus, dass in der Zeit von 29. Juni bis zum 7. September samstags schon ab 8 Uhr statt wie üblich erst ab 15 Uhr ein Lkw-Fahrverbot auf den Autobahnen gelten wird. Das würde für Urlaubsreisende deutliche Erleichterungen bringen', hält ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer fest.
Der Club begrüßt sowohl die zeitliche und örtliche Ausdehnung der Ferienreise-Verordnung gegenüber ihren Vorläufern aus den vergangenen Jahren als auch, dass das Samstag-Fahrverbot für Lkw weitgehend außer Streit steht.
Das Lkw-Fahrverbot der Ferienreise-Verordnung stellt eine Ergänzung bzw Ausweitung des gewöhnlichen Lkw-Wochenend-Fahrverbotes dar, das natürlich weiterhin gilt. Dieses Wochenendfahrverbot (§ 42 Abs 1 und 2 Straßenverkehrsordnung) gilt auf Straßen für Lkw mit mehr als 3,5 t (!) an allen (!) Samstagen von 15 - 24 Uhr und an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen von 00 - 22 Uhr. (Auch davon gibt es Ausnahmen.)
Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!
Newsticker per eMail oder RSS/Feed!
Forum: Ihre Meinung dazu! Ins Forum dazu posten... |