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Glatteis - wer zahlt bei Unfall?

Angepasste Geschwindigkeit und ausreichender Sicherheitsabstand sind bei Glatteis im Straßenverkehr lebenswichtig. Wer für die Folgen haftet, wenn es zu einem Glatteis-Unfall kommt, haben die ARBÖ-Verkehrsjuristen recherchiert.

Ralf Hasler, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung: 'Laut Straßenverkehrsordnung muss der Lenker eines Fahrzeuges seine Fahrgeschwindigkeit immer dem Straßenzustand und den Sichtverhältnisse anpassen. Beim Hintereinander fahren muss zudem ein den Fahrbahnbedingungen angepasster Sicherheitsabstand eingehalten werden.' Wer sich nicht daran hält, dem drohen nicht nur saftige Strafen, sondern es können sich auch unangenehme versicherungsrechtliche Folgen ergeben, wobei jedoch zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung zu unterscheiden ist.

'Die Haftpflichtversicherung ist bei Glatteis auch juristisch gesehen eine ziemlich glatte Sache,' so Hasler vom ARBÖ. 'Sie wird immer einspringen, um den Schaden des Unfallgegners zu bezahlen. Der Autofahrer könnte dadurch ins Malus rutschen. Jedoch für Schäden am eigenen Fahrzeug müssen Kfz-Haftpflichtversicherte auch bei Glatteis-Unfällen selbst aufkommen.'

Komplizierter wird's bei der Kaskoversicherung, die normalerweise Schäden an beiden Unfallautos deckt. Der ARBÖ-Verkehrsjurist: 'Sie zahlt bei Glatteis nur, wenn dem Versicherten keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, was immer vom Einzelfall abhängig ist. Eine grobe Fahrlässigkeit könnte zu hohe Geschwindigkeit oder auch das Fahren mit Sommerreifen bei eisglatten Straßen sein.' Leistungsfrei könnte sich in Fällen der groben Fahrlässigkeit aber auch eine allfällig bestehende Rechtsschutzversicherung erklären.

ARBÖ

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