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03.07.2001 (Archiv)

Sommerreiseverordnung für LKW's

Sommerreiseverordnung trat mit 1.Juli einen Tag zu spät in Kraft und endet neun Tage zu früh.

Die Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der - zur Erleichterung des Sommerreiseverkehrs - für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Sommerreiseverordnung), wurde im Vorjahr beschlossen und trat heuer erst am Sonntag, den 1. Juli in Kraft. Sie endet am 31. August 2001.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Vorverlegung der Beginnzeit des sonst üblichen Wochenendfahrverbotes (Samstag, 15 Uhr bis Sonntag, 22 Uhr) für den gesamten Schwerverkehr bereits auf Samstag, 8 Uhr früh, wichtig zur Entflechtung der Verkehrsarten. Bereits morgen, Samstag, ist nach Meinung des ARBÖ mit der großen Reisewelle zu rechnen und da hat die Sommerreiseverordnung 2001 aber noch keine Gültigkeit. - Aus Sicht der Verkehrssicherheit eine vergebene Chance.

Nach Meinung des ARBÖ besteht gerade im Hinblick auf die zahlreichen Lkw-Unfälle Handlungsbedarf im Verkehrsministerium. Die Sommerreiseverordnung 2001 ist im Interesse aller Kraftfahrer und aus Gründen der Verkehrssicherheit in zweifacher Form zu verändern:

1. Aufnahme der A2 Südautobahn mit deren gesamten Verlauf. In der Sommerreiseverordnung endet das Fahrverbot auf der A2 Südautobahn an der Anschlussstelle Packsattel. Warum ist der Streckenabschnitt der Südautobahn nicht auf Kärntner Seite betroffen?

2. Verlängerung der Sommerreisverordnung bis zum 9. September 2001. Denn an den von der Sommerreiseverordnung 2001 nicht erfassten Wochenenden am 1. und 8. September wird von den ARBÖ-Verkehrsexperten ebenfalls starker Reiseverkehr erwartet. Nicht nur in Österreich enden großteils die Sommerferien erst am 9. September, sondern auch in den deutschen Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein.

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