13.11.2000 (Archiv)
Gratisvignette für Behinderte
Körperbehinderte, die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, unterliegen einer Sonderregelung und erhalten seit 1998 eine Gratisvignette, die von den Bundessozialämtern ausgegeben wird.Die Voraussetzung dafür: Der Fahrzeughalter eines Kraftfahrzeuges mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t ist in Besitz eines österreichischen Behindertenpasses (gemäß Paragraph 40 des Bundesbehindertengesetzes), welcher eine der drei folgenden Eintragungen enthält:
- Dauernde starke Gehbehinderung
- Blindheit
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung
Anträge für Gratisvignetten sind an das jeweilige Wohnsitz-Bundessozialamt zu schicken, falls dieses nicht ohnehin ein entsprechendes Schreiben an den Inhaber eines österreichischen Behindertenausweises versandt hat.
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