13.09.2000 (Archiv)
Führerschein aus dem Hauptwaschgang
Es kann durchaus einmal passieren, dass man den Führerschein irrtümlich in der Waschmaschine mitwäscht.Wenn dadurch behördliche Eintragungen, Unterschriften unkenntlich geworden sind oder das Lichtbild den Besitzer nicht mehr einwandfrei erkennen lässt, warnen die ARBÖ-Verkehrsjuristen, den Führerschein weiterhin zu verwenden. Ein solcher Führerschein ist ungültig.
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