14.08.2000 (Archiv)
Abgeschleppt - aber bezahlt werden muß nicht!
Der ARBÖ informiert, daß auch wenn ein widerrechtlich abgeschlepptes Auto abgeholt wird, nicht unbedingt sofort bezahlt werden muß.
Die Rechtsberaterin Mag. Göppert verweist darauf, daß man einen Kostenbescheid zustellen lassen kann. Das Fahrzeug wird dann ausgehändigt, ohne, daß sofort bezahlt werden muß. Innerhalb von zwei Wochen kann man auch Rechtsmittel erhoben werden, wenn man meint, daß das Abschleppen ungerechtfertigt war.
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