13.10.1999 (Archiv)
Keine Rundfunkbewilligung mehr im Auto!
Schwarzhören im Auto war bisher möglich – zumindest wenn man zum Radio keine passende Bewilligung bei den Papieren mitführte. Nun wird legalisiert.
Sie war die Rarität unter den Fahrzeugpapieren, ab dem 1. Jänner 2000 wird sie endgültig von der Bildfläche verschwinden: die Rundfunkbewilligung für Kraftfahrzeuge. Grund für diese bürgerfreundliche Änderung ist nach Auskunft des ÖAMTC ein neues Rundfunkgebührengesetz, welches per Millenniumswechsel in Kraft tritt.
Bislang mussten Autofahrer, die in ihrem Fahrzeug ein Radio eingebaut hatten, für dessen rechtmäßigen Betrieb eine amtliche Bestätigung mit sich führen. Diese 'Radiozulassung' war für all jene Lenker kostenlos, die bereits im Besitz einer Hauptbewilligung, also für Wohnung oder Haus, waren. Wurde man im Zuge einer Verkehrskontrolle dabei erwischt, als Schwarzhörer im Auto unterwegs zu sein, musste man mit einer Anzeige rechnen.
Alle Kraftfahrer, die ausschließlich für ihr Autoradio eine Rundfunkbewilligung besitzen, müssen diese bis spätestens 29. Oktober bei ihrem zuständigen Rundfunkamt kündigen, andernfalls werden ihnen auch ab Jänner 2000 Gebühren vorgeschrieben. Radio- und Fernsehgeräte in Haushalten bleiben weiterhin anmelde- und gebührenpflichtig.
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