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Auto.At Tipps und Service
14.12.2005 (Archiv)

Tipps und Infos zum Organmandat

Fast jeder Autolenker hatte schon einmal einen, in den meisten Fällen auch selbstverschuldet. Die Rede ist vom Strafzettel oder auf Amtsdeutsch auch Organstrafverfügung bzw. Organmandat genannt.

Dabei handelt es sich immer um einen Betrag zwischen zehn und 36 Euro. Da Organmandate ziemlich häufig verteilt werden schadet es nicht, wenn man etwas besser darüber informiert ist. Für welches Verkehrsdelikt bekommt man was und warum? Ist ein Strafzettel zu Unrecht ausgestellt worden, welche Rechte hat der Fahrzeuglenker dann? ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer fasst die wichtigsten Informationen und Tipps zusammen.

Grundsätzlich handelt es sich immer um leichte Delikte wie Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, unangegurtet Fahren, Rechtsüberholen oder falsch parken. Der Polizeibeamte stellt das Organmandat an Ort und Stelle aus, egal ob das Delikt bei der Anhaltung des Lenkers noch aufrecht ist oder nicht. Wer im nachhinein noch schnell den Gurt anlegt oder das Handy weglegt, ändert nichts mehr an der Situation.

Bei geparkten Autos wird der Strafzettel hinter die Scheibenwischer geklemmt. Bezahlt wird die Strafe entweder in bar direkt beim Exekutivbeamten oder mittels Kreditkarte. Es ist ratsam den geforderten Betrag fristgerecht binnen zwei Wochen inklusive dem Originalbeleg einzuzahlen, da sonst eine höhere Strafe droht. Also nicht bis zum letzten Tag warten, wenn man per Überweisung und Telebanking zahlt.

Wer die Strafe nicht zahlen will oder das Organmandat verloren geht, muss auf die Zusendung der Anonym- oder Strafverfügung warten. Gegen das Organmandat selbst kann kein Einspruch erhoben werden. Einspruch ist erst im darauf folgenden 'ordentlichen' Verwaltungsstrafverfahren möglich.

Wichtiger Tipp für alle die der Ansicht sind, schuldlos bestraft zu werden: Sichern Sie Beweise, machen Sie Fotos von Verkehrszeichen oder Zusatztafeln, die vielleicht zu Verwirrungen beigetragen haben. Ebenso auch von undeutlichen Bodenmarkierungen. Aufgrund von Beweisen und Zeugen kann man doch noch zu seinem Recht kommen.

ÖAMTC | www

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