Aktuell 25.06.2004 (Archiv)
Vignettentausch nach Beschädigungen
Ein Unfall, Wildschäden, Steinschlag oder andere Ereignisse können die Windschutzscheibe beschädigen. Aber was passiert dann mit der Vignette?Eine Ersatzvignette kann angefordert werden, wenn die Ersatzkosten der Vignette nicht durch eine Versicherung (Kaskoversicherung oder gegnerische Haftpflichtversicherung) oder sonstige Ansprüche gegenüber Dritten abgedeckt sind. Für diesen Fall gibt es beim ARBÖ ein spezielles Service, welches für Mitglieder gratis ist. Nicht-Mitglieder zahlen eine Bearbeitungsgebühr von sechs Euro. Benötigt werden:
- Rechnung für den Ersatz der Windschutzscheibe
- Ein Teil der zerstörten Vignette
- Vignettenabschnitt der zerstörten Vignette
Zur Erinnerung: wer ohne Vignette auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen fährt muss mit 120,- Euro (Motorradfahrer 65,- Euro) Ersatzmaut rechnen. Strafen zwischen 400,- Euro und 4.000,- Euro drohen, wenn die Ersatzmaut nicht bezahlt wird. Die Ersatzmaut berechtigt jedoch nur zur Weiterfahrt am Tag der Zahlung und am darauffolgenden Kalendertag.
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