27.06.2003 (Archiv)
Schonfrist für 'illegale' Fahrräder vorüber
Die von Verkehrsminister Hubert Gorbach ausgerufene zweimonatige Schonfrist für 'illegale' Fahrräder ist zu Ende: Wer ab Dienstag, 1. Juli 2003 sein Rad, nicht der Fahrradverordnung entsprechend justiert hat, riskiert saftige Strafen.Der ARBÖ appelliert an die Drahtesel-Besitzer, auch im eigenen Sicherheitsinteresse, das Wochenende zum Fahrradcheck zu nutzen.
Für jede fehlende Sicherheitskomponente kann ein Organstrafmandat von 14 Euro verhängt werden. 'Fehlen beispielsweise gleichzeitig Rückstrahler, die Glocke und wird darüber hinaus ein Kind nicht im entsprechenden Kindersitz transportiert, kann das insgesamt 42 Euro kosten', warnt die Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferates Dr. Barbara Auracher-Jäger.
Ab 1. Juli 2003 muss jedes Fahrrad gemäß Fahrradverordnung folgende Sicherheitskomponenten aufweisen:
- weißer, nach vorne wirkender Rückstrahler
- roter, nach hinten wirkender Rückstrahler
- gelbe Pedal-Rückstrahler
- vier gelbe Speichenreflektoren
- zwei voneinander unabhängige Bremsen
- Glocke oder Hupe
- hellleuchtender weißer oder hellgelber Scheinwerfer
- rotes Rücklicht (darf auch Blinklicht sein)
Radler, die ihre Kinder auf dem Drahtesel mitnehmen, müssen darauf achten, dass der Kindersitz mit Fahrradrahmen fest verbunden ist. Dieser darf nur mehr hinter dem Fahrersattel montiert sein und muss mit Gurt, höherverstellbaren Beinschutz, Fixriemen für Füße und Kopfstütze ausgestattet sein.
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