18.04.2003 (Archiv)
Fahrradverordnung auch für alte Räder
Ab 1. Mai gilt die Fahrradverordnung auch für alle alten Räder. Diese müssen dann mit Licht, Bremsen, Klingel insgesamt vier Speichenreflektoren und zwei Rückstrahlern, nach vorne weiß nach hinten rot, sowie Rückstrahlern auf den Pedalen ausgerüstet sein.Das Kuratorium für Verkehrssicherheit möchte auch auf den richtigen Gebrauch des Kindersitzes am Fahrrad hinweisen. Verboten und sehr gefährlich sind die Sitze vorne an der Lenkstange, bei dem das Kind nicht gesichert ist. Die alten Kindersitze auf dem Gepäckträger bieten ebenso keinen ausreichenden Schutz.
Laut Gesetz darf nur ein Kind auf dem Fahrrad befördert werden. Der Kindersitz muß mit dem Rahmen des Fahrrades fest verbunden sein und hinter dem Sattel angebracht werden. Der Sitz muß ein Gurtensystem aufweisen dass vom Kind nicht geöffnet werden kann. Zusätzlich muß er einen höhenverstellbaren Beinschutz, einen Fixierriemen für die Füße und eine Lehne zum Abstützen des Kopfes haben. Die Lehne des Sitzes muss mindestens so hoch sein wie der Kopf des Kindes.
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