14.01.2003 (Archiv)
Motor im Stand warmlaufen verboten
Gerade bei den niedrigen Temperaturen wie sie zur Zeit herrschen, wird der Motor gerne im Stand warmgelaufen. Dies ist jedoch laut Paragraph 102, Absatz 4 des Kraftfahrzeuggesetzes verboten.Bei Wartezeiten vor Bahnübergängen und bei längeren Staus muß der Motor auch abgeschalten werden. Bis zu 2180 Euro können die Strafen betragen, in der Praxis werden zwischen 100 und 200 Euro verhängt.
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