08.05.2002 (Archiv)
Beim Unfall im Ausland gilt Landesrecht
Der Mai bringt bekanntlich viele Feiertage, die auch heuer wieder jede Menge Fenstertage eröffnen und damit die Sommerreisezeit einläuten.Bei vier Tagen zahlt sich auch schon ein Kurztrip ins benachbarte Ausland. Sollte es im Ausland zu einem Unfall kommen, kann die Rechtslage etwas anders als in Österreich aussehen, betont der ARBÖ. Bei einem Unfall im Ausland ist es wichtig zu wissen, welches Recht nach einem Unfall bei einem Zivilverfahren zur Anwendung kommt, so die ARBÖ-Verkehrsjuristen. Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, in dem der Unfall stattgefunden hat. Sind jedoch mehrere Fahrzeuge am Unfall beteiligt so gibt es Unterscheidungen.
ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert: 'Wenn alle am Unfall beteiligten Fahrzeuge in einem Staat zugelassen sind – zwei österreichische PKW stoßen zum Beispiel in Ungarn zusammen – dann kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Sind jedoch alle beteiligten Fahrzeuge in verschiedenen Staaten zugelassen - beispielsweise stößt ein österreichisches Fahrzeug mit einem in Italien zugelassenen Fahrzeug in Ungarn zusammen - dann kommt das Recht des Unfallortes zu Anwendung. In unserem Beispiel eben ungarisches Recht.'
Wenn es im Urlaubsland zu einem Verkehrsunfall kommt, sollte auch dann die Polizei eingeschaltet werden, wenn es nur ein Sachschaden war. Die behördliche Unfallbestätigung ist für den Grenzübertritt bei der Heimreise, insbesondere aus Nicht-EU-Ländern, notwendig, da sonst wegen des beschädigten Fahrzeuges der Verdacht der Fahrerflucht aufkommen könnte, warnen die ARBÖ-Verkehrsjuristen.
Weiters rät der ARBÖ bei Fahrten ins Ausland den Europäische Unfallbericht mit einer Übersetzung in die jeweilige Landessprache mitzunehmen. Diese findet man in den ARBÖ-Reise-Service-Blättern, welche kostenlos in allen ARBÖ-Dienststellen erhältlich sind. 'Diese Übersetzungen können bei einem Unfall im Ausland wertvolle Hilfe leisten, da der Europäische Unfallbericht in allen Ländern gleich gestaltet ist. Bei der Schadensaufnahme können dann beide Unfallgegner trotz der Sprachbarrieren den Sachverhalt darstellen', erklärt ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert.
Die ARBÖ-Verkehrsexperten empfehlen als unentbehrlichen Reisebegleiter den 'Europa-Sicherheits-Pass'. Er gewährt die volle ARBÖ-Mobilitätsgarantie und europaweiten Schutz. Um nur EUR 25,44 Jahresprämie bietet der ARBÖ-Sicherheits-Pass Versicherungsschutz für die ganze Familie, vom Ambulanzjet, über den Abschleppdienst und Fahrzeug-Rücktransport, Ersatzteileversand, Reisekrankenversicherung, Flugrettungsversicherung auch bei Freizeit- und Alpinunfällen bis zum Rückholdienst bei Erkrankung, Insassenunfallversicherung und Mietwagendienst.
Wer den ARBÖ-Sicherheits-Pass abgeschlossen hat, braucht sich im Falle des Falles keine Sorgen mehr machen. Die Mitarbeiter des ARBÖ-Reisenotrufes (Tel.: 01/895 60 60) organisieren Pannendienste, Abschleppungen und auch Krankenrückholungen
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