17.04.2002 (Archiv)
Neue Pickerl-Intervalle
Die neue Regelung der wiederkehrenden Begutachtung von Neuwagen (PKW und Kombi)Wer einen neuen PKW oder Kombi besitzt, muss ab 20. April 2002 nicht mehr jedes Jahr zum 'Pickerl“. Nach der ersten Zulassung sind drei Jahre Zeit, nach der ersten Begutachtung zwei weitere Jahre. Dann folgt der gewohnte Jahresrhythmus. Fahrzeuge, die seit ihrer Erstzulassung schon einmal überprüft wurden, können beim ÖAMTC oder anderen Prüfstellen ein Tauschpickerl bekommen.
Fahrzeugbesitzer, deren Fahrzeuge seit ihrer Erstzulassung noch nie überprüft wurden, müssen sich aber zur Ausfolgung des Tauschpickerls an eine Kfz-Zulassungsstelle (Versicherung) wenden. Fahrzeuge, die schon zweimal begutachtet wurden, brauchen kein Tauschpickerl. Es gelten die bisherigen Fristen. Zur Besorgung des Tauschpickerls sollte höchstens bis zum Ablauf der unverändert geltenden Toleranzfrist von 4 Monaten ab dem Lochungsmonat zugewartet werden.
Achtung! Diese neue Regelung gilt nur für PKW und Kombi (Klasse M1). Für Motorräder gilt weiterhin die jährliche Überprüfung!
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