AW: Nissan Qashqai +2"Während einer Probefahrt sollte der Verkäufer "sich auf keinen Fall, unter welchem Vorwand auch immer, aus dem Fahrzeug locken lassen", warnt Scheulen weiter. All zu schnell sieht er sonst nur noch die Rückleuchten seines Wagens. Auf keinen Fall sollte der Fahrzeugbrief (Eigentumsnachweis) mit auf eine Probefahrt genommen werden."
(Zitat Spiegel.de)
Also Vorsicht ! - selbst Versicherungen lehnen die Haftung ab wenn man als Verkäufer keieerlei Vorsichtsmaßnahmen trifft...