Aktuell 25.11.2010 (Archiv)
Pendlerpauschale ist Anrecht auf Kostenersatz
Pendler fahren nicht aus Jux und Tollerei jeden Tag weite Strecken in die Arbeit und verlieren dadurch viel Freizeit. Sie nehmen diese Mühen auf sich, um einer regelmäßigen Arbeit nachgehen und ihr Leben finanzieren zu können.Das geht oftmals zulasten des Familienlebens, immer aber zulasten des Haushaltsbudgets. 'Der Bezug einer Pendlerpauschale schafft hier lediglich einen minimalen Ausgleich - zumindest jenen, die zum Bezug berechtigt sind. Die derzeitige Form deckt oft nur vier bis zwölf Prozent der jährlichen Kosten für den Arbeitsweg mit dem Pkw', kritisiert ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober.
Laut einer vorläufigen Statistik des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) machen rund 850.000 Personen die Pendlerpauschale für 2009 geltend. Die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuerberechnung dieser Pendler wird demnach um rund 800 Millionen Euro reduziert. 'Das bedeutet jedoch keineswegs, dass diese Pendler 800 Millionen Euro als Abgeltung für ihren Weg zur Arbeit erhalten', erklärt der ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte. Die effektive Entlastung der Pendler und somit die Mindereinnahmen für das österreichische Budget belaufen sich auf lediglich rund 320 Millionen Euro.
Kostenersatz, keine Sozialleistung
Laut BMF erhalten rund 70 Prozent aller Pendlerpauschalen-Bezieher das große Pauschale. Das steht all jenen zu, für die die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels im Sinne des Gesetzes unzumutbar ist. 'In vielen Fällen gibt es keine entsprechenden Öffi-Angebote oder die Fahrpläne sind so gestaltet, dass sie für den Pendler extrem nachteilig sind. So erklärt sich, warum für rund 40 Prozent aller Pendlerpauschalen-Bezieher selbst auf kurzen Distanzen (2 km - 20 km) die Benützung eines Öffis unzumutbar ist', sagt der ÖAMTC-Experte.
Gar keine Pendlerpauschale gibt es für Wenigverdiener und atypisch Beschäftigte - also vor allem Frauen und junge Arbeitnehmer. Der ÖAMTC fordert eine faire Abgeltung für alle Pendler und schlägt dafür die Einführung einer treffsicheren Mobilitätspauschale vor. Pendlerpauschale und Verkehrsabsetzbetrag sollen verschmelzen. Die Pauschale soll nicht davon abhängig sein, wie viel Lohnsteuer der Pendler zahlt. Das ÖAMTC-Modell sieht vor, dass Pendler zunächst einen Basissatz und abhängig von der Länge des Arbeitsweges und der Notwendigkeit der Pkw-Nutzung gestaffelte Fixbeträge bekommen.
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