Verschrottungsprämie für Händler
Informationen für Autohändler:
Beim Verkauf wird das Auto ohne Verschrottungsprämie berechnet - hier ändert sich also nichts. Sie nehmen das Altfahrzeug dann zurück, übergeben es einem heimischen Shredder und lassen sich einen Verwertungsnachweis ausstellen (Afz-Vo).
Für den Antrag auf die Ökoprämie brauchen Sie vom Zulassungsinhaber der beiden Fahrzeuge Anschrift und Sozialversicherungsnummer (sofern in Österreich vorhanden) sowie die Bankverbindung für die Auszahlung. Die Anmeldung passiert über Finanzonline.
Als Nachweise sind Zulassungsscheine beider Fahrzeuge (auf den gleichen Inhaber ausgestellt!) sowie der Verwertungsnachweis erforderlich. Auch die §57-Nummer des Pickerls wird abgefragt.
Sie bezahlen 750,- pro Altfahrzeug bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt. Der Kunde (Antragsteller) erhält 1500,- Euro überwiesen. Das Altfahrzeug kann nicht mehr zugelassen werden, es wird in der Genehmigungsdatenbank vermerkt. Sie sollten idealerweise auch den Typenschein des alten Autos entwerten.
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