Tipp 18.12.2013 (Archiv)
Ratgeber Versicherungswechsel
Das Angebot an Versicherungen ist groß. Doch genauso schwierig, wie ein passendes Auto zu finden, ist es die perfekte Versicherung für sein Fahrzeug zu wählen.Lohnt sich eine Vollkasko, oder reicht auch ein Teilkasko-Schutz? Und wie sieht es mit der Selbstbeteiligung aus?
Der Schein trügt: Prämie und Selbstbehalt
Die Versicherungskonditionen können sogar Auswirkungen auf die Wahl des neuen Autos haben. Denn abhängig von Modell und Häufigkeit der durch diesen Kfz-Typ verursachten Unfällen und Schäden ist die Typenklasse. Hier gilt als Faustregel: Je exotischer und älter das Auto, umso höher auch die Typenklasse und somit die Versicherungsprämie.
BY Perth HD
Der Abschluss einer KFZ-Versicherung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich unterteilen sich Autoversicherungen in die drei Sparten Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.
Niedrige Versicherungsprämien verleiten Autohalter schnell dazu, übereilt zu entscheiden. Doch nur ein Blick in das Kleingedruckte gibt Aufschluss über die tatsächlichen Leistungen der Police! Wie hoch sind Deckungssumme und Selbstbehalt? Der Selbstbehalt wird bei jedem Schaden verrechnet und der Versicherer übernimmt nur den darüber hinweg reichenden Anteil. Unter Umständen ein teurer Spaß! Auch hier gilt: Je höher der vereinbarte Selbstbehalt, umso günstiger die laufende Versicherungsprämie!
Welcher Versicherungsschutz sollte ausgewählt werden?
In Österreich ist ebenfalls die Motorleistung ein wichtiges Kriterium für die Prämienhöhe ebenso wie die Einstufung des Fahrzeuglenkers in das sogenannte Bonus-Malus-System. Junglenker werden in dem System, welches aus 17 Stufen besteht, in die Grundstufe 9 eingestuft. Jedes Jahr wird der Pkw-Halter neu eingestuft und sinkt, sofern er unfallfrei blieb. Wurden Schäden gemeldet, wird er höher gestuft.
Doch das Bonus-Malus-System ist freiwillig für den Versicherer. Deswegen lohnt es sich, bei einem Neuvertrag zu verhandeln. Es gibt in Österreich kein Gesetz, welches regelt, dass beispielsweise Neueinsteiger in die Stufe 9 müssen.
Eine bestehende Kfz-Versicherung lässt sich jährlich kündigen und muss stets auf dem Schriftweg erfolgen – bestenfalls per Einschreiben. Das Kündigungsschreiben sollte mindestens ein Monat vor Ablauf des Vertrages beim Versicherer sein, damit die Fristen gewahrt bleiben.
Der Versicherungsnehmer kann freiwillig zwischen Teil- und Vollkaskoschutz wählen. Von der Teilkasko werden Diebstahlschäden sowie Schäden, die durch Glasbruch oder Wild entstanden sind, erstattet. Aber auch Elementarschäden wie Sturm und Hagel sind in diesem Versicherungsschutz enthalten. Die Vollkasko übernimmt darüber hinaus auch Vandalismus-Schäden sowie die Reparaturkosten des Autos bei selbst verschuldeten Unfällen.
Ob nun Teil- oder Vollkasko gewählt werden sollte, hängt vom Alter des Fahrzeugs sowie vom eigenen Schadensfreiheitsrabatt ab. In der Regel muss bei einem Auto, welches über vier Jahre alt ist, überlegt werden, ob sich eine Vollkaskoversicherung noch Sinn macht. Gerade bei preiswerteren Modellen rechnet es sich, die Kosten für eine Vollkaskoversicherung durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes zu reduzieren.
Generell gilt, dass bei der Wahl der Kfz-Versicherung Online-Versicherer günstiger sind und zudem noch Zusatzleistungen, wie beispielsweise drei Unfallschäden ohne Umstufung in eine höhere Prämienklasse, anbieten.
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