Service 30.09.2009 (Archiv)
Fallen beim Handy-Parken
'Handy Parken' ist in acht Städten Österreichs möglich und stellt eine attraktive Alternative zur 'Zettelwirtschaft' dar. Doch es gibt Fallen, in die viele Autofahrer tappen.Dabei ist eine sorgfältige Vorgangsweise wichtig, mahnt der ARBÖ, sonst kann das 'Handy Parken' schnell zu einer teuren Falle
werden. Der ARBÖ hat die fünf gängigsten Fallen zusammengefasst:
SMS-Antwort nicht abgewartet?
Eine SMS abzuschicken allein reicht nicht, so der ARBÖ. Solange die
SMS-Antwort nicht zurückkommt, parkt man illegal. Erst wenn die SMS
eingetroffen ist, läuft die Parkuhr. Pech hatte ein ARBÖ-Mitglied,
das sofort nach Abschicken der SMS sein Auto verließ. Die Antwort
traf erst später ein - ausgerechnet während dieser Zeit wurde das
abgestellte Fahrzeug kontrolliert. Der Autofahrer musste 21 Euro
Strafe zahlen.
Die SMS fehlerhaft abgeschickt?
Wer in der Hektik seine SMS fehlerhaft abschickt, in Wien
beispielsweise versehentlich eine '6' anstatt einer '60' für die
Minutenanzahl eingibt und losschickt riskiert ebenfalls eine
Fehlbuchung und damit eine Geldstrafe. Denn das System geht in diesem
Fall nicht von sechs Minuten, sondern von sechs Stunden aus, die in
Wien gar nicht erlaubt sind, warnt der ARBÖ weiters.
Stadtwechsel: den Stadtnamen nicht vergessen!
Hat man sich bei handyparken.at registriert und eine bevorzugte
Stadt ausgewählt kann man trotzdem auch in einer anderen Stadt mit
dem Handy bezahlen. Wohnt man beispielsweise in St. Pölten und fährt
zum Weihnachtseinkauf nach Wien muss man zusätzlich zur Minutenanzahl
auch noch 'Wien' der SMS anfügen ('30 Wien') - wehe man vergisst auf
diesen wichtigen Zusatz, denn dann wird die Parkzeit in St. Pölten
abgezogen und in Wien muss man Strafe zahlen. Natürlich kann man auch nur in den Städten mit dem Handy zahlen, die an das System angeschlossen sind!
Zur falschen Uhrzeit gebucht
Pech hat wer irrtümlich zu einer Uhrzeit bucht, in der eigentlich
keine Parkgebühren gezahlt werden müssen. Zum Beispiel in der Nacht,
zwischen 1 und 3 Uhr, wo überall freies Parken erlaubt ist.
Parkzeit illegal verlängern
Technisch wäre es zwar möglich, nach Ablauf der maximalen Parkzeit
den elektronischen Parkschein einfach zu verlängern. Rechtlich ist es
verboten warnt der ARBÖ. Denn das Fahrzeug muss zwischen den
maximalen Parkzeiten um eine Fahrzeuglänge bewegt werden. Das heißt:
Der Parkplatz muss gewechselt werden!
Das 'Handy Parken' per SMS ist in Wien, Bregenz, Gleisdorf, Gmunden, Mödling, Stockerau, St. Pölten und in Wels möglich.
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