Tipp 24.07.2009 (Archiv)
Verhalten bei Hagel im Gewitter
Auch die erfahrensten Wetterfrösche konnten die Intensität des gestrigen Unwetters nicht voraussagen. Wie sollen sich Autofahrer bei solchen Wetterlagen richtig verhalten?So wie sich das Wetter derzeit von einem Extrem in das andere entwickelt, sollte auch
in den nächsten Tagen mit Gewittern gerechnet werden. Der ARBÖ hat
Tipps zusammengestellt, wie sich Autofahrer bei Hagel und Gewitter am
besten verhalten.
Gerät das Fahrzeug in einen Hagelschauer gilt: Wer in Unterführungen,
Tunnels oder unter Brücken Schutz suchen möchte, muss auf jeden Fall
dem nachfolgenden
Fahrzeugen dies mit der Warnblinkanlage deutlich machen. Bei extremen Sichtbehinderungen ist
das Anhalten in Halte- und Parkverbot erlaubt. Nebelschlussleuchten bei Sichtbehinderung einschalten!
Vorbeugend kann man im Kofferraum Decken und Gummispanner
mitführen, um im Ernstfall das Fahrzeug schützen zu können.
Blitz, Donner, Wasser
Wer im Gewitter unterwegs ist, den schützt das Auto als
Faradayscher Käfig vor Blitzschlag. Diese Schutzwirkung funktioniert
auch bei Cabrios, allerdings nur bei geschlossenem Verdeck.
Bei heftigen Unwettern ist es auf jeden Fall besser anzuhalten. Dafür sollte man sich
möglichst keine Bergkuppen oder exponierten Stellen aussuchen. Auch
hier ist die Nähe großer Bäume zu meiden, da durch Blitzeinschlag
oder Sturm Äste abreißen und auf Fahrzeug stürzen können', so
Grilnberger vom ARBÖ.
'Sobald Regen einsetzt, sollte das Fahrtempo reduziert und der
Sicherheitsabstand zum Vordermann vergrößert werden. Gerät das
Fahrzeug durch Aquaplaning ins Schleudern, so ist es wichtig, nicht
zu bremsen, denn unkontrollierte Fahrzeugbewegungen sind dadurch
nahezu unvermeidbar,' so der ARBÖ-Chefinstruktor. Lenkbewegungen
sollten unbedingt vermieden werden, denn sobald der Reifen wieder auf
griffige Fahrbahn kommt, nimmt das Fahrzeug sofort diese Richtung ein
und kann nur mehr schwer manövriert werden. 'Das Lenkrad sollte
deshalb möglichst gerade gehalten werden. Dann auskuppeln und - beim
Automatikgetriebe - vom Gas weggehen,' empfiehlt Grilnberger.
Wer zahlt den Schaden?
Sturmböen bis zu 140 km/h, Hagelkörner bis zur
Tennisballgröße und sintflutartiger Regen hinterließen mancherorts
Bilder der absoluten Verwüstung. Vollkasko-Versicherte bekommen den Schaden ersetzt. Doch wie
sieht es für Fahrzeugbesitzer aus, die keine Vollkaskoversicherung
abgeschlossen haben? ARBÖ-Verkehrsjurist Dr. Ralf Hasler: 'Hagel-
oder Sturmschäden werden in den meisten Fällen nur von der
Kaskoversicherung - Elementar- oder Vollkasko - gedeckt. Wer nur
haftpflichtversichert ist, schaut leider durch die Finger.' Doch auch
bei der Kaskoversicherung kommt es auf die genauen
Versicherungsbedingungen an: Allgemein gilt: Von einem Sturm spricht
man erst ab einer Windgeschwindigkeiten von 60 km/h. Diese
Windgeschwindigkeit wurde gestern vielerorts um das fast
zweieinhalbfache überschritten.
Wer nur haftpflichtversichert ist, muss den Schaden aus der
eigenen Tasche zahlen. Denn Schäden durch umfallende Bäume oder
herabstürzende Hausteile (Ziegelsteine, Fenster, Dachteile) gelten
als durch höhere Gewalt verursacht, egal ob sie parkende, haltende
oder fahrende Autos beschädigen. 'Denkbar ist ein Kostenersatz
allenfalls dann, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser
baufällig waren und der Geschädigte dem verantwortlichen Besitzer
nachweisen kann, dass er seinen Erhaltungspflichten nicht
nachgekommen ist', so Hasler.
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