03.01.2000 (Archiv)
Ab 2000 weniger Vorstrafen
Durch 'Diversifikation' kann nun statt einer Strafverfolgung auch eine Alternative genutzt werden, wenn es zum schuldhaften Entstehen eines Unfalles mit Personenschaden kommt.
Die neue Gesetzeslage erlaubt es, daß eine Geldstrafe oder eine Nachschulung ausreicht, um seine Schuld abzubüßen. Eine Vorstrafe ist damit nicht mehr automatisch die Folge eines schweren Unfalles.
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