Service 28.06.2008 (Archiv)
Keine Strafe trotz Schnellfahren
Ein alter 'Nie mehr Strafe zahlen'-Trick wurde nun wieder einmal in Wien erfolgreich angewendet: Eine nicht korrekte Ortstafel und schon wird aus dem Ortsgebiet eine Freilandstraße und die Strafe bleibt aus.Ein Wiener wurde am Hietzinger Kai mit 67 km/h geblitzt - in der 50er-Zone der Stadt, was mit CO2-Strafen ordentlich wäre. Eine Berufung beim Unabhängigen Verwaltungssenat war jedoch erfolgreich, der Wiener bleibt straffrei.
Er fühlte sich auf einer Schnellstraße und nicht im Ortsgebiet. Und recht hat er: Die Westeinfahrt ist ungültig beschriftet. Die Ortstafel für Wien befindet sich nämlich noch auf der Autobahn, wo keine stehen darf. 'Ende der Autobahn in 100 Metern' steht provikanterweise auch noch direkt neben der Ortstafel.
Das Ortsgebiet in Wien ist damit bis zur Behebung des Kundmachungsfehlers damit praktisch aufgehoben. Wer über die Westeinfahrt in die Stadt kam (oder das kundtut...), kam nicht in die Stadt. Schließlich gibt es dort keine Ortstafel. Bis die MA 46 handelt - und das dürfte in diesem Fall bald sein...
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