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Aktuell  28.11.2007 (Archiv)

2.180 Euro für Pannenstreifen

Es gibt immer wieder Lenker, die den Pannenstreifen auf der Autobahn als Ausweichmöglichkeit im Falle eines Staus sehen. Doch das kann teuer werden.

'Auch auf dem Pannenstreifen baut sich ein Stau schnell auf und es können Kollisionen entstehen. Für Rettung und Feuerwehr gibt es dann kein Durchkommen mehr bis zur Unfallstelle', erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. 'Im schlimmsten Fall kostet das Menschenleben.'

Der Pannenstreifen ist abgesehen von der berechtigten Nutzung eine absolute Tabuzone für Autofahrer. Das Gesetz besagt: Der Pannenstreifen ist der rechts neben dem Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn befindliche und befestigte Teil der Straße, wenn dieser nicht als Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen gekennzeichnet ist.

Auf dem Pannenstreifen darf ausschließlich nur angehalten werden, wenn ein technisches Gebrechen oder ein Notfall vorliegt. Außerdem muss der Fahrzeuglenker beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste tragen.

'Wer sein Auto auf dem Pannenstreifen stehen lässt, muss mit bis zu 726 Euro Strafe zusätzlich zu den Abschleppkosten rechnen' erklärt der Jurist weiter. Wird ein 'Einsatzfahrzeug behindert, droht sogar eine Strafe von bis zu 2.180 Euro, gepaart mit einer Eintragung im Führerscheinregister.'

Ein auf dem Pannenstreifen abgestelltes Fahrzeug muss nicht mit einem Warndreieck abgesichert werden, das Einschalten der Warnblinkanlage ist aber dringend zu empfehlen.

ÖAMTC

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