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Service  01.11.2007 (Archiv)

Wild auf der Straße

Bei 133 Wildunfällen mit Personenschaden im Jahr 2006 wurden 147 Personen verletzt, drei starben. Die meisten Unfälle passierten in Oberösterreich (38) und Niederösterreich (37).

Gerade um diese Jahreszeit stehen viele Autofahrer vor der Herausforderung, blitzschnell entscheiden zu müssen, ob sie bremsen oder ausweichen sollen – sofern ein Ausweichen überhaupt möglich ist.

Recht und Gesetz

'In der Rechtsprechung gibt genaue Regeln, wann eine Vollbremsung gerechtfertigt ist', weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Nach der Straßenverkehrsordnung gilt prinzipiell, dass ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und somit für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen darf. Wer wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall ein Mitverschulden.

Die ÖAMTC-Juristin bringt ein Beispiel: 'Wer z.B. wegen eines Rebhuhns abrupt abbremst und einen Auffahrunfall verursacht, weil der Hintermann nicht mehr stehen bleiben kann, riskiert in diesem Fall streng nach der Judikatur des Höchstgerichts ein Mitverschulden. Das bedeutet, man muss einen Teil seines Schadens selbst tragen – auch wenn der nachfolgende Autofahrer zu wenig Abstand gehalten hat', sagt die ÖAMTC-Juristin.

Große Tiere, großes Risiko

Anders ist es allerdings bei größeren Tieren: 'Bei einem Zusammenstoß mit einem Hirsch oder Reh sehen die Gerichte die Gefahr einer Verletzung des Lenkers als so groß an, dass sie eine Vollbremsung, auch mit dem Risiko eines Auffahrunfalls, für gerechtfertigt halten', so Pronebner.

Handelt es sich bei dem Tier auf der Straße um kein Wildtier, sondern um ein Haustier wie z.B. ein entlaufenes Pferd oder um Rinder, kann der Besitzer des Tieres für den Schaden verantwortlich gemacht werden, der durch das Haustier entstanden ist.

ÖAMTC

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