13.09.2006 (Archiv)
Straf-Harmonisierung - in Österreich ein Fremdwort
Bei einer Arbö-Untersuchung wurde festgestellt, dass Österreich von einer einheitlichen Strafe für ein und dasselbe Verkehrsdelikt noch sehr weit entfernt ist. Vor allem betroffen davon, ist die neue Regelung 'Licht am Tag'.Vor etwa zwei Jahren haben die Bundesländer eine freiwillige Vereinbarung über die Harmonisierung der Verkehrsstrafen getroffen – leider ist derzeit davon nichts zu sehen. Die Strafen für ein und dasselbe Delikt bewegen sich bis zu 49 Euro auseinander.
Das Problem liegt darin, dass laut Artikel 11 des österreichischen Bundes-Verfassunggesetzes Angelegenheiten, die die Straßenverkehrsordnung betreffen in der Gesetzgebung Bundessache sind, in der Vollziehung allerdings Landessache. So legt der Bundes-Gesetzgeber einen Rahmen für die Strafen fest, die endgültige Festsetzung in diesem Rahmen wird aber von den Ländern vollzogen. Eine einheitliche Festsetzung kann nur durch eine Ländereinigung erfolgen.
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