Aktuell 29.06.2006 (Archiv)
Neue Verkehrsregeln in Tschechien ab 1.7.2006
Ab 1. Juli gibt es in Tschechien für Autofahrer neue Vorschriften. Wer also einen Ausflug nach Tschechien plant, sollte sich mit den neuen Regeln Vertraut machen.
- Lichtpflicht ganztags und ganzjährlich
- Fahrt unter Alkoholeinfluss und Suchmitteln (Drogen, Medikamente) gilt ab 1. Juli als eine Verkehrsstraftat. Diese kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis, Geldbuße und/oder Fahrverbot bestraft werden. Ein Alkoholtest darf auch von der Gemeindepolizei durchgeführt werden.
- Alle Kinder unter 150 cm und 36 kg müssen den Kindersitz benutzen.
- Fahrradhelm-Pflicht für alle Personen unter 18 Jahren.
- Radfahrer überholen: Autofahrer müssen bei einer Richtungsänderung immer den Blinker einsetzen und sie dürfen auch in der Nähe einer Kreuzung überholen.
- Telefonieren während der Autofahrt ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt.
- Geparkt darf nun auch quer oder senkrecht zum Gehsteig werden, jedoch muss eine mindestens drei Meter breite Spur zur Durchfahrt gewährleistet bleiben.
- Beim Überholen gilt die Regel: 'Rechts von Links'. LKW dürfen ohne ausreichenden Geschwindigkeitsvorsprung zum zu überholenden Fahrzeug nicht überholen.
- Beim Kreisverkehr muss bei der Ausfahrt die Richtungsänderung angezeigt werden.
- Wer aktive Radarstörer verwendet, muss mit einer Strafe bis zu 100.000 Kronen rechnen.
- Für alle vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge muss bei einem Stau auf der Autobahn stets eine freie Fahrspur verfügbar sein.
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