21.09.2005 (Archiv)
Juristisches Nachspiel für abgelenkte Autofahrer
Nebentätigkeiten beim Autofahren sind, obwohl von vielen unterschätzt, immer noch eine häufige Unfallursache. Auch rechtlich gesehen sind Tätigkeiten am Steuer, welche die Aufmerksamkeit des Lenkers beeinträchtigen, verboten.Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kostet 25 Euro an Ort und Stelle. Wer nicht bezahlt wird angezeigt und muss mit einer Strafe von 72 Euro rechnen. Allen anderen Nebentätigkeiten wie Rauchen oder Zeitung lesen müssen von der Exekutive erst eine Ablenkung nachgewiesen werden.
Ein solcher Fall passierte erst unlängst, als einem Autofahrer während der Fahrt die Zigarette herunterfiel und er, als er sich bückte um diese aufzuheben, einen Unfall verursachte. Für die Kaskoversicherung war dies ein klarer Fall von grober Fahrlässigkeit des Lenkers, der den Schaden dann selber bezahlen musste.
Aber auch wer durch Ablenkung nur vergisst zu blinken, drängelt, Kurven schneidet, grundlos langsam fährt oder den Vorrang nicht beachtet, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Auch Telefonieren mit Freisprecheinrichtung schützt nicht vor einer Strafe, wenn der Fahrer vom Telefonat so abgelenkt wird, dass er einen Fahrfehler begeht. Hier drohen sogar Verwaltungsstrafen von bis zu 726 Euro.
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