03.02.2005 (Archiv)
Mehr Rechtssicherheit nach Unfall im Ausland
Die europaweite Schadensabwicklung wird durch die neue Kfz-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie, und dank ÖAMTC in Zusammenarbeit mit den zuständigen österreichischen EU-Abgeordneten, in Zukunft viel einfacher werden.Autofahrer die im Ausland einen Unfall hatten und nicht Schuld daran waren, können die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in ihrem Heimatland klagen. Die Folge sind mehr Rechtssicherheit und Opferfreundlichkeit, schließlich fällt auch die Sprachbarriere weg.
Bislang konnten geschädigte Unfallopfer die Prozesse nur im Ausland führen, welche sich oft langwierig und mühsam gestalteten. Die Möglichkeit den Schadensfall im eigenen Land über einen Vertreter der ausländischen Versicherung zu regeln, führte kaum zu Erfolg. Bleibt eine außergerichtliche Einigung aus, besteht nur noch die Möglichkeit einer Klage im Unfallland. In dem Wissen, dass viele ausländische Geschädigte keine Klage im Ausland riskieren, lehnen viele Versicherungen schon im vorhinein
Schadenersatzansprüche von Ausländern ab.
Oft scheitern die Versicherungen an der Schadensabwicklung aus dem Grund, weil die notwendigen behördlichen Unterlagen einfach nicht zur Verfügung gestellt werden. Deshalb werden in den Mitgliedstaaten künftig Zentralstellen eingerichtet, die alle Unfallprotokolle und Fahrzeugdaten bereitstellen können.
Der ÖAMTC war auch maßgeblich daran beteiligt, dass im EU-Parlament die Mindestdeckungssummen für Personenschäden auf fünf Millionen Euro erhöht wurden. Da für Sachschäden die Mindestdeckung künftig eine Million Euro beträgt, ist laut ÖAMTC eine Erhöhung der österreichischen Deckungssumme (aktuell drei Mio. Euro) fällig, und mit mindestens sieben Millionen Euro auf Europaniveau anzupassen.
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