Aktuell 10.07.2003 (Archiv)
Italien: Änderungen der Straßenverkehrsordnung
Seit 01.07.2003 gibt es in Italien Änderungen in der Straßenverkehrsordnung. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Bei Regen gilt auf allen Autobahnen ein Geschwindigkeitslimit von 110 km/h
- Auf Überlandstraßen gilt die Höchstgeschwindigkeit von maximal 90 km/h
- Alle Fahrzeuge müssen nun auch bei Tageslicht auf Autobahnen und Überlandstraßen mit Abblendlicht fahren (im Ortsgebiet ist es freigestellt)
- Wird bei einer Panne das Fahrzeug verlassen müssen 'Leuchteinrichtungen' von den Personen getragen werden (Taschenlampen oder fluoreszierende Streifen an der Kleidung
Die Geldstrafen wurden ebenso erhöht:
- Nichteinhaltung der Gurten- bzw. Helmpflicht bis zu 550 Euro
- Gefährliche Überholmanöver und Fahren auf der falschen Straßenseite zwischen 68 und 1.083 Euro
- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung bis zu 275 Euro
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