01.07.2002 (Archiv)
Klarere gesetzliche Regelung für Mindestabstände
Der ÖAMTC begrüßt die jüngste Initiative von Verkehrsminister Mathias Reichhold, die bisher nur vage geregelten Mindestabstände in Zukunft klar und eindeutig gesetzlich festzulegen.'Auch die von Reichhold zur Diskussion gestellten Richtwerte von einer Sekunde Mindestabstand zwischen Tempo 50 und 100 km/h beziehungsweise von 1,5 Sekunden bei Geschwindigkeiten über 100 km/h sind richtig und praxisgerecht', stellt Karl Obermair, Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung, fest. Zu dichtes Auffahren zählt vor allem auf Autobahnen zu den häufigsten Unfallursachen. Deshalb ist eine breite öffentliche Diskussion mit einer anschließenden klaren gesetzlichen Regelung ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen.
Die Gründe für die Unterschreitung des Mindestabstands sind laut ÖAMTC-Experten vielschichtig. 'Einer Gruppe von Autofahrern fehlt das Wissen über den richtigen Mindestabstand, andere haben Schwierigkeiten die Distanzen in der Praxis realistisch einzuschätzen. Neben den notorischen Dränglern (einer Gruppe von rund 5 Prozent) gibt es auch noch 'Opfer', also Autofahrer, denen der Sicherheitsabstand zum Vordermann durch rücksichtsloses Spurwechseln ohne eigenes Verschulden verkürzt wird', sagt Obermair.
So begrüßenswert die Abstandsinitiative Reichholds ist, so sehr muss man aufpassen, dass man nicht alle Abstandssünder über einen Kamm schert. Zeigen doch statistische Auswertungen, dass fast zwei Drittel der Autofahrer auf österreichischen Autobahnen bewusst oder unbewusst den notwendigen Sicherheitsabstand nicht einhalten. 'Will man nicht zwei Drittel der Autofahrer kriminalisieren, dann muss bei der Bemessung der Strafhöhen ein Unterschied gemacht werden. Nämlich zwischen den einen, die absichtlich und rücksichtslos mit hohen Geschwindigkeiten bis auf wenige Meter zum Vordermann auffahren und den anderen, die zum Beispiel statt den vorgeschriebenen 54 Metern Mindestabstand bei 130 km/h durch Fehleinschätzung nur 50 Meter einhalten', erklärt Obermair.
Der ÖAMTC geht davon aus, dass auch Minister Reichhold diese Differenzierung vornimmt, und es in der Begutachtungsphase zum neuen Gesetz genügend Gelegenheit für die Clubexperten geben wird, für entsprechendes Augenmaß bei den Sanktionen zu plädieren. Ganz unabhängig von allen gesetzlichen Vorschriften rät der ÖAMTC, gerade jetzt vor der einsetzenden Sommerreisewelle im Interesse der eigenen Sicherheit ausreichende Abstände einzuhalten.
'Viele Autofahrer legen Wert auf möglichst viele Airbags in ihrem Fahrzeug, oder die begehrten fünf Sterne im Crashtest, verzichten aber auf das Wichtigste, nämlich den Sicherheitsabstand. Auch hier gilt das ÖAMTC-Motto: 'Sicherheit braucht Platz' ist doch der Sicherheitsabstand nach vorne und hinten die beste und billigste Knautschzone', betont Obermair.
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