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22.04.2002 (Archiv)

Führerschein für LKW über 7,5 Tonnen

Personen, die bis zum 31.10.2000 das 48. Lebensjahr vollendet haben und zu diesem Stichtag Besitzer eines C-Führerscheines waren, haben nur noch bis Ende April die Chance, ohne Führerscheinprüfung den alten vollwertigen C-Schein wieder aufleben zu lassen.

'Sonst bleibt es bei der mit Ende Oktober 2000 eingetretenen automatischen Beschränkung auf 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht. Doch auch diese ist seit der letzten Führerscheingesetz-Novelle bis 31. März 2011 befristet', erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

In einigen Bundesländern wurden die Betroffenen mit einem Schreiben auf diesen Umstand aufmerksam gemacht, in anderen hingegen werden die Führerscheinbesitzer im Dunkeln gelassen. Der ÖAMTC erinnert daher nochmals daran, dass spätestens zum 30. April ein Antrag auf prüfungsfreie 'Ausdehnung' der bestehenden Lenkberechtigung der Unterklasse C1 auf C gestellt werden kann. Ansonsten wird eine komplette Führerscheinprüfung notwendig, allerdings ohne dass eine Fahrschule besucht werden muss.

Für die prüfungsfreie Erweiterung ist nur die Vorlage eines medizinischen Gutachtens erforderlich, das bei einem der dazu ermächtigten Führerscheinärzte eingeholt werden kann. Der Club-Jurist geht davon aus, dass es auf den Zeitpunkt des Antrages ankommt und daher Verzögerungen, die sich etwa wegen eines ausgebuchten Terminkalenders beim Arzt ergeben, den Betroffenen keine Nachteile bringen. Die Kosten für diese Erweiterung betragen 39,90 Euro für die Untersuchung und 45 Euro für den neuen Führerschein.

Wer den 30. April 2002 versäumt, hat aber noch eine Möglichkeit: Für das Wiederaufleben lassen von erloschenen befristeten Lenkberechtigungen wird bald auch nach Ablauf der 18-Monate-Frist keine volle Prüfung, sondern nur die Praxisprüfung notwendig sein. Bis es dazu kommt, muss man aber noch ein paar Wochen warten, denn am Mittwoch, den 17. April 2002, beschloß der Nationalrat - gemeinsam mit einer ganzen Reihe weiterer verkehrsrechtlicher Bestimmungen – die 5. FSG Novelle, die in absehbarer Zeit in Kraft treten wird.

Hoffer appelliert abschließend an die Behördenvertreter, verspätete Antragsteller auf die kommende Regelung aufmerksam zu machen und nicht unnötig mit Prüfungsstress im Rahmen einer Computerführerscheinprüfung zu belasten.

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