15.02.2002 (Archiv)
Gips als Gefahr am Steuer
Wer in den Skiferien einen Arm- oder Beingips abbekommen hat, sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit sein Fahrzeug nicht selbst lenken. Die Frage, ob man mit einem Arm- oder Beingips ein Fahrzeug lenken darf, hängt vom Einzelfall ab, erklärt der ARBÖ.'Der Lenker darf sein Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn er trotz körperlicher Beeinträchtigung in der Lage ist, sowohl gefahrenfrei zu fahren, als auch die Rechtsvorschriften zu befolgen', betont ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert. Diese Selbstbeurteilung muss von jedem Lenker selbst vor dem Fahrtantritt erfolgen. Wichtig ist dabei, wie stark die Beweglichkeit durch Art und Umfang des Gipsverbandes eingeschränkt ist.
Mag. Göppert weiters: 'Ist man von seiner eigenen Fahrtüchtigkeit nicht zu 100 Prozent überzeugt, sollte auf das Lenken eines Fahrzeuges verzichtet werden. Denn bei einem Verkehrsunfall kann dem Lenker ein Mitverschulden angelastet werden, auch strafrechtliche Folgen bei einem Unfall mit Verletzten sind nicht auszuschließen.'
Wer eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, muss damit rechnen, dass sich diese unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit weigert eine Leistung zu erbringen. so der ARBÖ.
Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!
Newsticker per eMail oder RSS/Feed!
Forum: Ihre Meinung dazu! Ins Forum dazu posten... |