Herbstzeit bringt rutschige StrassenZu Sagen ist noch, dass das Nebelschlußlicht nur bei Sichtweiten eingeschaltet werden darf die unter der Sichtweite des Abblendlichtes liegen, weiters bei fahrten in der Kolonne die nachfolgenden Autos geblendet werden, die Verwendung von Zusatzscheinwerfern jeglicher Art im Ortsgebiet nicht gestattet ist auch nicht die Nebelscheinwerfer, Nachzulesen in der Stvo, lernt man auch in der Fahrschule!
Besten Dank für diesen Beitrag an Herrn Robert Jambrits.
Weitere Infos:
http://auto.at/news.asp?ber=15&nnr=4943