Autobahnpickerl bei WechselkennzeichenWieso muß eigentlich bei allen Fahrzeugen eines Wechselkennzeichens ein eigenes Autobahnpickerl bezahlt werden,wenn man sowieso nur mit einem fahren kann.Da muß es doch schon Urteile geben.Für die Probekennzeichenfahrer gibt es schließlich auch schon immer eine entsprechende Regelung