Auto.At   29.3.2024 07:51    |    Benutzerkonto
contator.net » Auto » Auto.At » Magazin » AutoBiz  
 

Wir brauchen Cookies, siehe unsere Datenschutzerklärung.















Neueste Artikel

BMW Steyr stark
Fiat erstaunlich stark
Europas Automarkt gestärkt
Ford Transit Connect PHEV
Viel weniger Neuwagen in der EU
Ford Transit Courier
Verbrenner-Verbote sollen fallen
Automatische SchneeketteVideo im Artikel!
VW läßt bei Magna entwickeln
VW mit China-Speed
mehr...








Verlosung: One Live


Aktuelle Highlights

G-Klasse 2024



Querverweise
Gebrauchtwagen Wert

 
Auto.At AutoBiz
Branche  10.10.2007 (Archiv)

Vom Schaden zum Auftrag

Zwischen Fahrzeughalter, Versicherungsgesellschaft und Kfz-Werkstätte besteht seit jeher ein enges Dreiecksverhältnis. Denn sowohl der Fahrzeughalter als auch die Kfz-Werkstätte sind Kunden bei der Versicherung. Nur Werkstätte und Kunde sind ohne Vertrag.

Im Falle eines Schadens am Fahrzeug, besteht (vorerst) lediglich ein Vertrag zwischen Versicherung und Fahrzeughalter. In der Praxis wird zum Zeitpunkt, an dem ein beschädigtes Fahrzeug in die Kfz-Werkstätte gebracht wird, kein Reparaturauftrag erteilt.

Dennoch entstehen für die Werkstätten für die Verwahrung, Schadensabwicklung und Beaufsichtigung des Sachverständigen Kosten. Derzeit werden diese entstandenen Kosten weder dem Kunden noch der Versicherung verrechnet. Die Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker hat ein kundenfreundliches, einfach gehaltenes Formular entwickelt, in dem der Kunde die Werkstätte mit der Schadensabwicklung beauftragt.

Werkstätte soll entlohnt werden

'Unsere Betriebe kennen meist zum Zeitpunkt, an dem das beschädigte Fahrzeug in die Werkstätte kommt, weder die Art noch die einzelnen Klauseln des Versicherungsvertrages des Kunden. Es ist uns daher ein Anliegen, dem Kunden bewusst zu machen, dass Kosten für die Verwahrung und Schadensabwicklung entstehen und diese zu begleichen sind.“, beschreibt KR Ing. Josef Puntinger von der Bundesinnungsmeister der Kraftfahrzeugtechniker die Schadensabwicklungsvereinbarung. 'Vielleicht bekommt der Kunde diese Kosten ja von seiner Versicherung zurück erstattet.'

Das Formular beschreibt Stellgebühren (je nach Überdachung etc.) sowie Abwicklungsgebühren - ersteres nach Tagen, zweiteres nach Stunden. Die Beträge kann die Werkstatt selbst eintragen. Eine Rückforderung durch den Kunden an die Versicherung wird darin empfohlen - inwieweit diese solche Kosten übernehmen, bleibt abzuwarten.

Die Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker hat sich das Thema Versicherung zum Thema gemacht. Mit dieser Schadensabwicklungsvereinbarung ist somit der Startschuss für die Versicherungsoffensive gelegt, welche sich über den gesamten Herbst ziehen wird.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!



Newsticker per eMail oder RSS/Feed!

Forum: Ihre Meinung dazu!

[AufZack Talk] [Forum]     
Ins Forum dazu posten...
Betreff/Beitrag:

   






Top Klicks | Thema Branche | Archiv

 

 

 


Altblechliebe 4.0


Taycan mit 1100 PS


Porsche Taycan 2024


Aston Martin Vantage


Ist die Domain frei?


Renault Scenic Electric


Vegan oder gesund?


Schräge Lotto-Strategie

Aktuell aus den Magazinen:
 Auto-Treffen im Schlosspark Youngtimer, Oldtimer, Classic Tuning
 2 bis 3 Stunden Smartphone-Nutzung täglich hoch
 Ostern 2024 Special mit Tipps, Rezepten und mehr!
 Oscars 2024: Gewinner! Wer holte die meisten Oscars?
 Nikon kauft Kult-Kinokamera-Hersteller RED Die Übernahme des Jahres der Branche

contator.net im Überblick:
 Webnews  WebWizard | Bundesland.at | Wien-Tipp.at | NewsTicker
 Business  Journal.at | Anfrage.net | plex | Seminar.At | BizTipp
 Auto  Auto.At | TunerAuto.At | OldtimerAuto.At | AutoTalk.At | AutoGuide.At | AutoBiz.At
 Freizeit  Style.at | Famili.at | Kinofilm.at | Musical.at | heavy.at | grlz | WitzBold | Advent.At
 Shopping  anna | Shoppingcity.at | SchatzWelt Gewinnspiele | Prozente.net Gutscheine
 Community  AufZack! | Flirtparty | Player | Schmuddelecke

Rechtliches
Copyright © 2024    Impressum    Datenschutz    Kontakt    Sitemap    Wir gendern richtig!
Tripple