16.01.2002 (Archiv)
Gültigkeit der Schilling-Parkscheine
Im Zuge der Euroumstellung sorgen Kurzparkscheine, die noch Schillingbeträge aufweisen für Irritation bei den Autofahrern.In etlichen Gemeinden verlieren Parkscheine, die auf Schilling lauten, ihre Gültigkeit ab einem bestimmten Stichtag, es bestehen aber regional unterschiedliche Termine hinsichtlich der Umtauschmöglichkeit der alten Parkscheine in Schilling auf Parkscheine in Euro. Dies sind zum Beispiel:
- St. Pölten: Gültigkeit und Umtauschmöglichkeit bis 31.1.2002
- Klagenfurt: Gültigkeit und Umtauschmöglichkeit bis 28.2.2002
- Krems: Gültigkeit und Umtauschmöglichkeit bis 28.2.2002
- Waidhofen/Ybbs: Gültigkeit und Umtauschmöglichkeit bis 28.2.2002
- Graz: Gültigkeit bis 28.2.2002, Umtauschmöglichkeit bis 30.12.2002
Der ÖAMTC erwartet, dass im Sinne einer bürgerfreundlichen und gerechten Vorgangsweise auch dann, wenn auf Schilling lautende Parkscheine noch nach dem Ende der Gültigkeit verwendet werden, nicht gestraft wird. 'Schließlich wurden die Parkscheine ja im Vorhinein bereits bezahlt und von den Bürgern den Gemeinden daher gleichsam kostenlose Kredite gewährt', sagt der ÖAMTC-Jurist.
In folgenden Gemeinden behalten Parkscheine mit Schillingbeträgen weiterhin ihre Gültigkeit, das heißt, ein Umtausch ist nicht notwendig:
- Wien
- Stockerau (Niederösterreich)
- Klosterneuburg (Niederösterreich)
- Wr. Neustadt (Niederösterreich)
- Freistadt (Oberösterreich)
- Lienz (Tirol)
- Murau (Steiermark)
- Wolfsberg (Kärnten)
Bei Unklarheiten hinsichtlich der Gültigkeit von vor längerer Zeit erworbenen Parkscheinen in Schillingbeträgen können je nachdem die Mitarbeiter der zuständigen Gemeinde oder des Magistrats weiterhelfen.
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