14.01.2002 (Archiv)
Organmandate werden billiger
Die Anpassung der Strafsätze auf Euro in Österreich mit dem 1.1.02 hat wegen der Abrundung mitunter eigenartige Schillingbeträge zur Folge. Damit niemand wegen fehlendem Kleingeld unnötig aufgehalten wird, hat der Gesetzgeber die Strafrahmen abgerundet.Bis zum Ende der sogenannten 'dualen Phase' Ende Februar kann aber auch noch mit Schilling bezahlt werden. Was also tun, wenn der Herr Inspektor nach einem leichten Verkehrsverstoß wie Abbiegen ohne Blinken zur Geldstrafe ansetzt. Wenn man dann nur fünf Euro, siebenundzwanzig Cent, zweihundertfünfzig Schilling und sechzig Groschen im Börsel hat, kann es kompliziert werden. Denn mehr als 288 Schilling und 96 Groschen darf der Beamte in diesem Fall nicht abnehmen.
Um für solche Fälle gerüstet zu sein, führen die Beamten bis zum Ende der Übergangszeit säckeweise Wechselgeld mit und können anhand von Tabellen das Retourgeld ermitteln. 'Es empfiehlt sich nach der Möglichkeit zu fragen, mit Kreditkarte oder Bankomatkarte zu zahlen'. Der ÖAMTC appelliert an die Exekutive, nicht wegen mangelndem Wechselgeld eine Anzeige zu erstatten und unnötige Verfahrenskosten zu produzieren, sondern dem Verkehrssünder die Chance zu geben, seinen Obolus an der Wachstube abzuliefern.
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