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16.07.2001 (Archiv)

Strafen im Ausland

Eine Frage, die zur Zeit den ARBÖ-Verkehrsjuristen oft gestellt wird, ist, ob man die 'Strafzettel' aus dem Ausland auch wirklich bezahlen muss und -in weiterer Folge - ob eine im Ausland begangene Verwaltungsübertretung in Österreich verfolgt werden kann

Derzeit gibt es nur mit der Bundesrepublik Deutschland ein sogenanntes Vollstreckbarkeitsübereinkommen. In näherer Zukunft wird es ein Übereinkommen der EU-Staaten geben, welches vorsehen wird, dass Verkehrssünder im jeweiligen Heimatstaat auch für Strafen im 'Ausland' in die Tasche greifen müssen. Im betreffenden Land bleibt die Strafe jedoch bestehen und kann bei Wiedereinreise, sofern man von der Exekutive kontrolliert wird, eingehoben werden, so der ARBÖ.

Handyverbot am Steuer

Telefonieren am Steuer - während des Fahrens - ohne Freisprecheinrichtung ist in Österreich verboten. Letztendlich gefährdet man dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer. 'Eine Freisprecheinrichtung schafft Bewegungsfreiheit für die Hände und sorgt für mehr Sicherheit für sich selbst und alle anderen Verkehrsteilnehmer,' so ARBÖ-Experte Mag. Kurt Sabatnig. Im Idealfall, sollte man das Telefongespräch verschieben oder am nächsten Parkplatz führen.

Aber auch in anderen EU-Ländern wie Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Italien, Portugal und Spanien ist das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung nicht erlaubt, so der ARBÖ. Außerhalb der EU-Staaten ist das Handy am Ohr für Autofahrer in Lettland, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien und Ungarn verboten.

Vorsicht - unterschiedliche Bestimmungen in Slowenien und Kroatien

Beachten Sie die unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen, die in den beiden beliebten Reiseländern Slowenien und Kroatien gelten. Während für die Einreise nach Slowenien der Reisepass gültig sein, kann dieser bei der Einreise nach Kroatien bis zu fünf Jahre abgelaufen sein. Besonders oft kommt es vor, dass Fahrzeuglenker vergessen, in Slowenien mit Abblendlicht zu fahren und so eine saftige Strafe riskieren. Mag. Sabatnig vom ARBÖ warnt davor, 'da die Kontrollen, ganz besonders bei den Mautstellen und bei den Grenzübergängen erfolgen. Weiters ist die Grüne Versicherungskarte in Kroatien Pflicht, während sie in Slowenien nur empfohlen wird, da sie im Falle eines Unfalles die Schadensabwicklung erleichtert.'

sch

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Roland Kreutzer 3.9.2001 16:48
AW: Strafen im Ausland
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