09.04.2001 (Archiv)
Der Weg zum 'Microcar-Ausweis'
Ab 1. Juli 2001 ist dieser Ausweis Pflicht.Cash & Drive - damit ist es ab 1. Juli 2001 auch für alle Lenker von sogenannten Micro-Cars endgültig vorbei, informiert der ÖAMTC. Denn ab diesem Stichtag brauchen diese zur Inbetriebnahme ihrer Vehikel einen speziellen Ausweis. Es handelt sich dabei um einen Mopedausweis, in den der Wortlaut 'vierrädriges Leichtkraftfahrzeug' einzutragen ist. Wo und wie dieser Ausweis zu bekommen ist, hat der Club zusammengestellt.
'Den Ausweis bekommt man beim ÖAMTC, bei Fahrschulen und anderen dazu behördlich ermächtigten Organisationen', weiß ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Was jedoch zu tun ist, um die Microcar-Lizenz zu erwerben, hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab - drei Gruppen sind zu unterscheiden:
1.
Die 'alten Hasen'. Sie sind schon seit einiger Zeit stolzer Besitzer eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges und sind auch schon fleißig damit gefahren:
Dann braucht man nur einen Ausweis, der in Zukunft mitgeführt werden muss.
Diesen Ausweis bekommt man beim ÖAMTC.
2.
Die 'Newcomer ab 24 Jahren'. Wer mindestens 24 Jahre alt ist und nicht glaubhaft machen kann, dass er schon vor dem 1. Juli 2001 ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug gelenkt hat, muss einen Kurs aus 8 Theorie- und 6 Praxisstunden absolvieren und bekommt gleich nach Abschluss der Ausbildung den entsprechenden Ausweis. Eine Prüfung ist nicht notwendig.
3.
Die 'Newcomer bis 24 Jahre'. Wer jünger als 24 Jahre ist, muss folgendes tun: 8 Stunden Theorie und 6 Stunden Praxis, zum Teil auch auf der Straße. Dabei werden die Fähigkeiten zur sicheren Beherrschung des Fahrzeuges erworben. Ein genormter Test als Abschluss, der auch manchmal am Computer durchgeführt werden kann, garantiert mit einheitlichen Fragebögen Gerechtigkeit für alle Kandidaten.
Der Ausweis muss immer mitgeführt werden! Bei Verlust kann man sich an die nächste ÖAMTC-Dienststelle wenden, dort bekommt man kurzfristig ein Ersatzdokument. 'Damit Verkehrsrowdys nicht zu einer Gefahr für andere Straßenbenützer werden, entzieht die Behörde die Lenkberechtigung und zieht Ausweise für Mopeds oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge ein, wenn die Verkehrszuverlässigkeit des Lenkers aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen oder wegen schwerer Gesetzesübertretungen nicht gegeben ist.
Für die Zeit eines behördlich verhängten Lenkverbotes darf man ein solches Fahrzeug nicht lenken', betont Hoffer abschließend.
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