Service 10.01.2015 (Archiv)
NoVA bei Gebrauchtwagen
Wenn ein Gebrauchtwagen ins Ausland geht, dann ist die heimische NoVA ein großer Brocken zum Nachteil der Österreicher. Allerdings kann man diese Steuer zurück holen.Firmen konnten das schon bisher machen, die NoVA-Rückerstattung hat ein Steuerberater nun aber auch für Private vor Gericht erstritten. Ab 2016 gilt die Regelung, die nun durch das Verfassungsgericht gegangen ist.
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#NoVA #Gebrauchtwagen #Ausland
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